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RHEINLAND-PFALZ/2851: Qualitätsorientierung im rheinland-pfälzischen Weinbau (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 33/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 16. September 2013

Qualitätsorientierung im rheinland-pfälzischen Weinbau



Völlige Einigkeit herrschte zwischen den drei Fraktionen und der Landesregierung zur weiteren Weinbaupolitik unter dem Aspekt der geänderten Gesetzeslage im Bund. Ein gemeinsamer Antrag, der die Ziele definierte, wurde einstimmig angenommen.

Die EU-Weinmarktreform vom 1. August 2009 wolle Rheinland-Pfalz nutzen, um das Weinbezeichnungsrecht zu überarbeiten und dem steten Bemühen der Winzerschaft zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung Rechnung zu tragen, erläuterte Wolfgang Schwarz (SPD) die Zielrichtung des gemeinsamen Antrags. Rheinland-Pfalz habe schon sehr früh die Umsetzung der EU-Weinmarktreform aktiv und offen begleitet. "Schon lange ist es unser Bestreben, dass der Qualitätsgedanke im Weinbau die wesentliche Rolle spielen muss", betonte der Abgeordnete. Die Fortschreibung des Weinbezeichnungsrechts müsse sich deshalb an dem Grundsatz "je kleiner die geografische Einheit, desto höher die Qualitätsanforderungen" orientieren. Es gelte aber auch, Steillagen mit dem Qualitätsgedanken eng zu verknüpfen und besonders herauszustellen. Im 7. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes des Bundes sei es den Ländern überlassen, unter welchen Voraussetzungen kleinere geografische Einheiten herausgestellt werden können.

Sie habe bisher keine eigenen Kinder und sei noch nicht schwanger gewesen, "aber seit einigen Wochen weiß ich, was eine schwierige Geburt ist", sagte Christine Schneider (CDU). Wie das bei den Geburtswehen so sei, "wenn die vorbei sind und das Kind geboren ist, sieht man nur noch glückliche Eltern". Jetzt müssten sich nur noch die Kollegen Dietmar Johnen und Wolfgang Schwarz mit ihr einigen, "wer die Mama und wer der Papa ist". Sie schlage vor, die Weinbaupräsidenten als Pateneltern zu benennen. Es sei lange verhandelt worden, was das Thema "Weinbezeichnungsrecht" betreffe. Ihre Bitte an das Ministerium laute, "dass wir bei der Studie, was das Thema 'Befragung der Winzer' angeht, ein Spiegelbild des Landes Rheinland-Pfalz vornehmen und die Genossenschaften und die Einzelvermarkter mit ins Boot holen". Sie glaube, dass das, was jetzt auf dem Tisch liege, die richtige Entscheidung sei. Der Bundesgesetzgeber habe die Forderung aus dem Berufsstand aufgenommen und das Deutsche Weingesetz geändert, damit künftig kleinere geografische Einheiten hervorgehoben werden können. "Wir sind uns über den Grundsatz einig, dass, je kleiner die geografische Angabe auf dem Etikett, desto höher die Qualitätsanforderungen an diese Weine sein müssen", sagte Schneider. Sie halte es für richtig, zum einen die Verbraucherstudie zu machen, um zu sehen, nach welchen Kriterien Weintrinker entscheiden, welchen Wein sie auswählen. Dabei müsse zur Kenntnis genommen werden, dass über 60 Prozent über den Lebensmitteleinzelhandel gekauft werden und dort nicht die unmittelbare Beratung zur Verfügung stehe. Zum anderen sei es wichtig zu untersuchen, wie die Winzer letztendlich ihre Weine vermarkten.

Seit der Novellierung des Weingesetzes auf Bundesebene und der Länderermächtigung sei der Weg für die Weiterentwicklung und Profilierung der Weine in Einzel-, Kataster- und Steillagen in Rheinland-Pfalz frei geworden, erklärte Dietmar Johnen (Bündnis 90/Die Grünen). "Das Gute an diesem Antrag ist, alle drei Fraktionen sprechen sich für die Regelung aus, je kleiner die geografische Einheit, desto höher die Qualitätsanforderungen". Dies unterstütze den Qualitätsweinbau in den Einzel-, Kataster- und Steillagen. Bezüglich der Entstehungsgeschichte des Antrags möchte er sich bei den Kollegen, "aber ganz besonders bei den Mitarbeitern, die unser Abstimmungsprozedere immer begleiten mussten" herzlich bedanken. Er bitte um Zustimmung zum Antrag, "da er richtungsweisend und sehr gut für den Weinbau in Rheinland-Pfalz ist".

Staatssekretär Dr. Thomas Griese (Bündnis 90/Die Grünen) fasste die Entstehungsgeschichte des gemeinsamen Antrags mit dem Spruch "Ende gut, alles gut" zusammen. Die Landesregierung freue sich, dass ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zustande kam. Der Inhalt stimme aus Sicht der Landesregierung, "denn er bestärkt uns in unserem Vorgehen, auf Qualität zu setzen". Es sei gut, dass der Antrag dazu auffordere diesen Spielraum auch zu nutzen. Es bestärke die Landesregierung auch in ihrem Einsatz für eine vorbildliche Ausbildung der jungen Winzerinnen und Winzer, "und es bestärkt uns darin, den Weinbau weiter mit einem hervorragenden Versuchswesen und Beratungsangebot zu unterstützen". Die Studien hätten selbstverständlich repräsentativ zu erfolgen. "Wir finden es auch gut, dass dafür ein zeitlich gestaffeltes Verfahren vorgesehen ist", betonte der Staatssekretär.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 33/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2013