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RHEINLAND-PFALZ/2859: Bessere Zusammenarbeit im Gesundheitswesen (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 35/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 30. September 2013

Bessere Zusammenarbeit im Gesundheitswesen



Auf Antrag der Landesregierung wurde das Landesgesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in zweiter Beratung im Landtag besprochen. Das neue Gremium solle der Verbesserung, der Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen dienen. Der Gesetzentwurf wurde gegen die Stimmen der CDU in zweiter und abschließender Beratung angenommen.

Kathrin Anklam-Trapp (SPD) begrüßte das gemeinsame Landesgremium, welches mit dem vorliegenden Landesgesetz eingerichtet werden soll, ausdrücklich. Anklam-Trapp war erfreut, dass auf Bundesebene die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen worden seien. "Das Ansinnen ist die Gesundheitsversorgung an einem Tisch", fasste Anklam-Trapp die Intention des Antrags zusammen. Derzeit seien 23 Mitglieder vorgeschlagen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wolle die SPD-Fraktion die Patientenrechte weiter stärken und noch ein weiteres Mitglied an den Tisch des Gemeinsamen Landesgremiums bringen. Nach vielen Diskussionen mit den Partnern fehlten bei dem Landesgremium nach § 90 a die Heilmittelerbringer, nämlich die Physiotherapeuten, die Ergotherapeuten und die Logotherapeuten.

Gabriele Wieland (CDU) betonte, dass die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Ärzteversorgung ein wichtiger Standortfaktor geworden sei. Es sei erforderlich, dass die unterschiedlichen Sektoren im Bereich des Gesundheitswesens zusammenarbeiten. Mit dem geplanten Gremium unter der Leitung des Ministeriums biete sich nun die Chance für eine vernetzte Versorgung und eine stärkere regionalbezogene Planung und Konzeption. "Wir halten die Einrichtung eines solchen Gremiums für durchaus sinnvoll. Allerdings sind wir mit der Umsetzung in einigen Punkten auf größere Fragen gestoßen und können deshalb diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen", so Wieland. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei das neu zu schaffende Gremium dann wirkungsvoll, wenn es auch flexibel agieren könne. So sei zum einen die im Antrag geforderte paritätische Besetzung des Gremiums nach Ansicht der CDU nicht sinnvoll umzusetzen. Ein weiterer Kritikpunkt sei die Größe des Gremiums. Zentrale Partner hätten das Land, die Kassen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft sein sollen. Andere Länder hätten dies bereits vorab festgelegt, auch gesetzlich. In Rheinland-Pfalz sei ein sehr großes Gremium geplant, jetzt sollen durch den Änderungsantrag noch weitere Vertreter hinzukommen.

Dr. Dr. Rahim Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die Einrichtung solch eines gemeinsamen Gremiums, da so regional Fragen der Versorgung beraten und entschieden werden könnten. Eine paritätische Besetzung sei wichtig, da gerade im Bereich des Gesundheitswesens der Großteil der Angestellten weiblich sei. Dies solle sich auch in der Besetzung der Gremien widerspiegeln.

Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) betrachtete die flächendeckende ärztliche Versorgung als eines der großen Probleme, die mit dem demografischen Wandel auf das Land zukommen würden. Der Gesetzentwurf bringe alle Beteiligten an einen Tisch, um sektorenübergreifend Lösungen zu finden. Der Änderungsantrag wolle den Kreis der Patienten stärker berücksichtigen, was sehr zu begrüßen sei, so Schweitzer. Es gehe nicht um irgendwelche Verbände, sondern um die Betroffenen des Gesundheitswesens. Schweitzer könne nicht verstehen, was es daran zu kritisieren gebe. Die Kritik seitens der CDU-Fraktion, aufgrund der nicht vorgesehenen Geschäftsordnung, könne er nicht nachvollziehen, dies bereite vielen gut funktionierenden Gremien keine Probleme. Schweitzer war zudem erstaunt über den Einwand bezüglich der paritätischen Besetzung des Gremiums: Die paritätische Besetzung sei eine entscheidende Weichenstellung, die gemeinsam vorgenommen werden könne. Schweitzer war überzeugt, dass der Gesetzentwurf sehr positiv zu bewerten sei. Dies würde auch die Mehrheit der betroffenen Verbände und der externen Anzuhörenden so sehen. Es gebe für Schweitzer somit keinen Grund, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 35/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2013