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RHEINLAND-PFALZ/2885: Reform der Kommunal- und Verwaltungsreform (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 43/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 25. November 2013

Reform der Kommunal- und Verwaltungsreform



Auf Antrag der Fraktion der CDU diskutierte der Landtag in zweiter Beratung über eine Reform der Kommunal- und Verwaltungsreform. Die CDU-Fraktion kritisierte die derzeitige Ausgestaltung der Reform und wollte dieselbe mit dem Gesetzentwurf auf eine gemeinsame Grundlage stellen. Die Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen warfen der CDU-Fraktion jedoch vor, sich von Anfang an einer Zusammenarbeit versperrt zu haben. Der Gesetzentwurf der CDU wurde mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Anke Beilstein (CDU) war überzeugt, dass der Vorstoß "diese missratene Kommunal- und Verwaltungsreform zu stoppen" richtig sei. Beilstein beteuerte, dass die CDU-Fraktion immer bereit gewesen sei, die Kommunal- und Verwaltungsreform gemeinsam zu gestalten. "Leider war man seitens der SPD nicht bereit dazu. Das heißt, das Grundgerüst für ein gemeinsames Haus kam erst gar nicht zustande", bedauerte Beilstein. Zwischenzeitlich hätte jeder verstanden, "dass es keinen Sinn macht, die Verbandsgemeinden in Zwangsfusionen zu treiben und dadurch auch in vielen Fällen Pflöcke einzuschlagen, die möglicherweise auf der nächsten Reformstufe sogar hinderlich sind", so Beilstein. Fraglich sei etwa, wieso man bei den Bürgerbeteiligungen mit zweierlei Maß gemessen habe und wieso einige der Kommunen unbedingt fusionieren müssen, während andere verschont blieben. "Ich glaube, die Menschen verstehen es nicht. Die Scherben, die dieses Flickwerk in Rheinland-Pfalz verursacht hat, werden in Kürze noch deutlicher werden", prognostizierte Beilstein. Was würde geschehen, wenn Gerichte feststellen, dass diese Zwangsfusionen nicht rechtmäßig waren, wunderte sich Beilstein. Ob das Ganze dann wieder "rückabgewickelt" werde? In der jetzigen Phase der Anhörung könne noch einmal darüber nachgedacht werden, ob der Weg, den man eingeschlagen hat, der richtige sei, so Beilstein. "Deshalb appellieren wir an die Koalition, haben Sie das Einsehen, dass der von Ihnen eingeschlagene Weg nicht der richtige ist, stoppen Sie die Zwangsfusionen und fangen Sie mit uns gemeinsam neu an", wandte sich Beilstein an SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Hans Jürgen Noss (SPD) warf Beilstein vor "imaginäre Probleme aufgeschüttet" zu haben. Die CDU sei, "von Anfang an gegen die Reform" gewesen. Eins müsse klar gesagt werden: "Wir hätten gerne mit Ihnen zusammengearbeitet, wenn Sie das nur gewollt hätten. Bloß Sie wollten nicht". Bereits zu Zeiten, als noch nicht klar war, wie diese Reform aussehen könne, habe die CDU über die Presse öffentlich verkündet "dagegen" zu sein. Wer eine "Art Friede-Freude-Eierkuchen-Reform" erwartet habe, sei von Anfang an "blauäugig gewesen", urteilte Noss. Aber es sei von Beginn an klar gewesen, dass es eine freiwillige Phase geben werde und dass danach gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Fusion fortzusetzen.

Die CDU-Fraktion müsse mit dem Gesetzentwurf offenkundig recht zufrieden sein, so Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen), wenn die einzige vorgeschlagene Änderung die Streichung der Frist bis zum Tag der Kommunalwahl 2014 sei. Der CDU-Fraktion sei auch "offensichtlich entgangen" dass die Verbandsgemeinden, die nach Gesetz einen Fusionsbedarf haben, bei denen aber Lösungen mit einer Kreisreform einhergehen könnten, in der zweiten Stufe angegangen werden, in der es an eine Kreisreform herangeht. Mit Blick auf angekündigte Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof wies Köbler auf die bestehenden Rechtsgrundsätze hin, die für alle gleich gelten würden. "Wir haben die Verantwortung, dass es landesweit keine Ungleichbehandlung von Gebietskörperschaften geben kann. Deswegen dürfen der Bürgerwille und die Meinungen der kommunalen Gremien nur innerhalb der Rechtsgrundsätze eine entscheidende Rolle spielen", hob Köbler hervor.

Für Innenminister Roger Lewentz (SPD) war der Gesetzentwurf in handwerklicher und politischer Hinsicht "schlicht und ergreifend eine unzulängliche Leistung". "Dieser Gesetzentwurf taugt nichts", urteilte Minister Lewentz. Wenn dieser Entwurf Landesrecht würde, würde sich "substantiell überhaupt nichts ändern", so Lewentz weiter. Daher bezeichnete Lewentz den Gesetzentwurf als "unzulänglich".

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 43/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2013