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RHEINLAND-PFALZ/2886: Notarversorgung neu geregelt (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 43/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 25. November 2013

Notarversorgung neu geregelt



Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz wurde im Landtag in zweiter Beratung diskutiert. Fraktionsübergreifend herrschte Einigung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen notwendig sind, um die Notarversorgungskasse auch in Zeiten des demografischen Wandels zukunftsfähig zu erhalten.

"Das Gesetz ist so, wie es in der Vorlage ist, gut und richtig", so Christian Baldauf (CDU). Aufgrund des demographischen Wandels werde es in der Zukunft zu der Situation kommen, dass die Zahl der Anspruchsteller der Notarversorgungskasse steigen werde. Da müsse gegengesteuert werden, um die Beiträge trotz Bevölkerungsrückgang stabil zu halten. Das Gesetz siehe vor, die Beiträge stabil zu lassen und dafür die Ansprüche zurückzufahren. Baldauf bezeichnete das Gesetz als "vorausschauend", weil ansonsten zu befürchten sei, dass es in den nächsten Jahren sogar so weit kommen könnte, dass auf einen Beitragszahler ein Versicherungsempfänger kommt. "Das würde den Kollaps für diese Versorgungsanwartschaften bedeuten", gab Baldauf zu bedenken. Dieser vorliegende Gesetzentwurf stelle deshalb "in vertretbarer Art und Weise die Weichen". Es sei eine "wirklich vorsichtige Abschmelzung des Versorgungsniveaus" und führe deshalb zur Stabilisierung und Sicherung des Systems.

Marc Ruland (SPD) stimmte Baldauf grundsätzlich in allen Punkten zu. Die "schwierige Situation" der Notarversorgungskasse Koblenz basiere auf verschiedenen Ursachen: Die gestiegene Lebenserwartung, der Bevölkerungsrückgang und nicht zuletzt das umlagennahe Finanzierungssystem der Notarversorgungskasse. "Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Notarversorgung demografiefest, nachhaltig, zukunftssicher und auch generationengerecht zu reformieren", forderte Ruland. Bedenkenswert sei auch die Relation zwischen aktiven Notaren - also den Beitragszahlern - und der Zahl der Versorgungsempfänger. So gebe es in diesem Jahr etwa 85 Leistungsempfänger, in 15 Jahren werden es bereits 104 und in 25 Jahren 112 Leistungsempfänger sein. Wenn man davon ausgehe, dass die Anzahl der Notare auf konstantem Niveau bleiben werde, werde bereits in 15 Jahren ein aktiver Notar mehr als einen Versorgungsempfänger finanzieren müssen. Ohne eine Reform würde ein weiteres Auseinanderklaffen der Beitragshöhe und der Höhe des Ruhegehaltsanspruchs drohen, warnte Ruland.

Der demografische Wandel hole Rheinland-Pfalz ein, warnte Katharina Raue (Bündnis 90/Die Grünen), er "wirft seine Schatten bereits voraus". Dieses Gesetz sei eine erste Reaktion darauf. So habe sich die Beitragslast in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt, während das Ruhegehalt lediglich moderat erhöht worden sei. Bei einem umlagebedingten Finanzierungssystem mache dieser Befund Anpassungen "unumgänglich", betonte Raue. Hinzu komme, dass die Zahl der Versorgungsempfänger kontinuierlich steige. "Mit diesem Gesetz nehmen wir eine Anpassung an frühere Regelungen und an andere Lebenssachverhalte vor, in deren Gleichlauf wir Altersgrenzen anpassen und Versorgungshöhen ändern", so Raue.

Justizminister Jochen Hartloff (SPD) freute sich über die Zustimmung, die von allen Fraktionen signalisiert worden sei. Minister Hartloff wies darauf hin, dass nicht nur das Älterwerden die Herausforderung darstelle, sondern dass durch den demografischen Wandel darüber hinaus absehbar sei, dass die Zahl der Notarstellen in den nächsten Jahren in Rheinland-Pfalz zurückgehen werde. Dadurch werde die Relation zwischen den aktiven Notaren und denen, die sich im Ruhestand befinden, "noch ein wenig ungünstiger". Die besprochene Regelung solle dazu beitragen, dass die finanziellen Voraussetzungen gesichert seien.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 43/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2013