Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2892: Verbesserung der Haushaltssteuerung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 44/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 2. Dezember 2013

Verbesserung der Haushaltssteuerung



Einen ganzen Regelungskatalog enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Haushaltssteuerung, der nach einer ersten, kontroversen Besprechung im Landtag in die Ausschüsse wanderte.

Der Gesetzentwurf enthalte Änderungen im Bereich des Landesgesetzes zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften, des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Landesgesetzes zur Ausführung des Schwangerenkonfliktgesetzes und anderer Gesetze sowie des Landesaufnahmegesetzes, zählte Staatssekretär Prof. Dr. Salvatore Barbaro (SPD) auf. Die einzelnen Maßnahmen "wurden und werden im parlamentarischen Verfahren und in fachlicher Verantwortung der zuständigen Ressorts noch ausführlich beraten werden", erläuterte er. Im Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften seien die Erstattungsbeiträge auf dem Niveau der Richtwerte des Haushaltsjahres 2013 konstant gehalten. Im Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und anderer Gesetze werde die Umsetzung der Rückführung der Personalausstattung auf den bundesweit geltenden Schlüssel geregelt. "Hierdurch werden auch die Kommunen entlastet", betonte der Staatssekretär. Das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes stelle die bisher dynamisierte Kostenerstattung auf einen Fixbetrag um. "Hierbei ist anzumerken, dass Rheinland-Pfalz als einziges Flächenland die Kommunen bei der Finanzierung der Hilfe zur Erziehung unterstützt", schilderte Barbaro. Im Landesaufnahmegesetz werde die Zahl der Abrechnungszeitpunkte halbiert und die Abrechnungsfrist für die Kommunen verlängert. "Hierdurch entsteht den Kommunen eine geringere Zinsbelastung, zugleich wird jedoch der Verwaltungsaufwand reduziert." Alle Änderungen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung.

Langsam habe man das Gefühl, "als wenn Ihnen die Fantasie, was die kommunale Finanzausstattung beziehungsweise deren Beschwer anbelangt, nicht ausgeht", sagte Marlies Kohnle-Gros (CDU) an die Adresse der Landesregierung. Immer wieder fielen ihr "kleine" Aufgabenbereiche auf, die sie gesetzlich verändere und die die Kommunen immer wieder über die Maßen belasteten. "Deswegen kann ich verstehen, dass der Kommunale Rat, aber auch die kommunalen Spitzenverbände nicht mehr mitspielen wollen", sagte Kohnle-Gros. "Sie schütteln parteiübergreifend nur noch den Kopf über all die Belastungen, die jetzt kommen." Die Landesregierung könne lange die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich einstellen, wenn sie auf der anderen Seite immer neue Belastungen erfinde. Von einer Zinsentlastung könne bei der Abrechnung der Flüchtlingskosten nicht gesprochen werden, "das ist eine Zinsbelastung, und Sie wollen das mit Verwaltungsvereinfachung ausgleichen". Das werde natürlich von der kommunalen Seite abgelehnt. Sie sei jedoch "ein bisschen froh", dass die Landesregierung den ursprünglichen Entwurf zur Schwangerschaftsberatung abgeändert habe und die Begründung noch einmal sehr deutlich mache, worum es wirklich gehe. Es sei jetzt ausdrücklich verworfen, dass die Beratungsstellen in der Schwangerschaftskonfliktberatung, die einen Schein ausstellten, zukünftig bei der finanziellen Unterstützung durch Land und Kommunen berücksichtigt werden sollen. Der Entwurf weise zu Recht darauf hin, dass das schon allein aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 gar nicht gehe. Sie verweise zu der Frage, ob im Bereich der Schwangerschaftsberatung eine Überversorgung bestehe, auf ein Schreiben des Landesfrauenbeirats, der von einer Kürzung bei den Beratungsstellen abrate. Trotz bereits vorhandener Auslastung der Beratungsstellen seien weitere gesetzlich geforderte Aufgabenfelder hinzugekommen, so die Pränataldiagnostik-Beratung, Kinder- und Jugendschutz, anonyme Beratung, frühe Hilfen, Inklusion und die Beratung zur vertraulichen Geburt gemäß Gesetz zum Aufbau der Hilfe für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Sie sehe in dem Entwurf, "dass da wahrscheinlich gar nicht so viel Sparpotenzial drin ist".

Es handle sich um ein Haushaltsbegleitgesetz, das notwendig sei, sagte Thomas Wansch (SPD). "Wir alle gemeinsam haben eine Schuldenbremse beschlossen und diese gemeinsam in unserer Landesverfassung verankert", betonte er. Dies sei kein Ausnahmezustand, "das ist auch im Grundgesetz so geregelt". Wer festlegen wolle, zum Jahr 2020 ohne Neuverschuldung auskommen zu müssen, "der muss auch wissen, dass es dazu einen Weg gibt". Tatsächlich müssten im Haushaltsplan 2014/2015 natürlich deutlich mehr Einsparungen vorgenommen werden. Um die Gestaltungsfähigkeit des Landes aufrechtzuerhalten, sei dies notwendig, weil die Finanzierung des Staates und des Gemeinwesens nicht einfach verändert werden könnten. Die SPD sei der Auffassung, dass für eine bessere Bildung die Schultern, die die Finanzierungslasten zu tragen haben, breiter aufgestellt sein müssten. Beim vorliegenden Gesetz sei die Frage natürlich, in welchem Umfang sich das in den einzelnen Bereichen auswirken werde. Der Haushaltsplan 2014/2015 sehe deutliche Verbesserungen im Landesfinanzausgleich und damit im kommunalen Finanzausgleich vor. Wenn jetzt eine Festschreibung auf den Daten von heute erfolge, "ist das sicherlich kein negatives Beispiel, wie mit diesem Gesetz und damit auch mit den Kommunen umgegangen wird", schloss Wansch.

Faktisch führe das Parlament mit dem Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung "eine Art Haushaltsdebatte", sagte Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen). Der Landtag sei gut beraten sich an das zu erinnern, was bei der Einbringung des Landeshaushalts zur Frage der Finanzsituation und der Haushaltssituation des Landes gesagt worden sei, "wie wir mit diesen Herausforderungen tatsächlich umgehen wollen". Jede Maßnahme müsse einzeln überprüft werden. Im Haushalt gebe es "viele, viele Einzelmaßnahmen und viele, viele Prüfungen" in allen Fachbereichen, um die angestrebten Konsolidierungsziele zu erreichen. Es habe sich herausgestellt, "dass wir in diesen Bereichen ein angepasstes Haushaltsbegleitgesetz brauchen, um die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, das weiter vornehmen zu können", schilderte Steinbach den Hintergrund für das vorliegende Gesetz. Es sei tatsächlich so, dass kritische Aufgaben geprüft wurden, die sich im Laufe der Zeit angesammelt hatten, "die tradiert waren und die vielleicht auch aufgrund von langfristigen vertraglichen Bindungen bestanden". Viele Äußerungen habe es in der Tat zum Schwangerschaftskonfliktgesetz gegeben. "Wir bewegen uns aber auf dem Stand, der bundesgesetzlich vorgesehen ist", betonte Steinbach. Der Gesetzentwurf falle nicht hinter diesen Stand zurück und führe auch keine Verschlechterungen ein, durch die in Rheinland-Pfalz ein schlechterer Standard etabliert würde als er bundesweit durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben sei.

LAD/STE/SCH
Fortsetzung nächste Ausgabe

*

Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 44/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2013