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RHEINLAND-PFALZ/2915: Klage gegen kommunalen Finanzausgleich (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 31.01.2014

Angedrohte Klage gegen den kommunalen Finanzausgleich fußt auf Grundlage alter Daten und Gutachten

Reform greift an der richtigen Stelle



Anlässlich der Klageandrohung dreier Kommunen gegen den kommunalen Finanzausgleich äußern sich Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion, und Ulrich Steinbach, Haushaltspolitischer Sprecher:

"Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die ab dem 1. Januar 2014 greift, entlastet die rheinland-pfälzischen Kommunen an der richtigen Stelle. Besonders Landkreise und kreisfreie Städte, die von hohen Soziallasten betroffen sind, bekommen mit der Reform und der Einführung der neuen Schlüsselzuweisung C deutlich mehr Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich. Insgesamt wird den Kommunen bis 2016 eine halbe Milliarde Euro mehr zur Verfügung stehen.

Der Verfassungsgerichtshof hatte gefordert, die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen sowie die interkommunale Gleichbehandlung zwischen den Kommunen wieder herzustellen. Beides ist mit der Reform gelungen", so Daniel Köbler.

"Die angekündigte Klage der drei Kommunen mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände ist ein durchsichtiges Manöver. Die Grundlage für eine Klage ist nach der Reform des kommunalen Finanzausgleichs nicht gegeben. Der Vorwurf, viele besonders durch Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen belastete Kommunen seien nach der Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) strukturell schlechter gestellt, ist haltlos. Er beruht auf veralteten Zahlen und fragwürdigen Gutachten. Gerade diese Kommunen haben wir mit unserer Reform besser gestellt. Verteilungswirkungen aufgrund höherer kommunaler Steuereinnahmen sind zu berücksichtigen. Dies ist die Grundlage eines Finanzausgleiches, dessen Ziel es ist, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Rheinland-Pfalz herzustellen.

Kein Verständnis habe ich auch dafür, gegen ein Gesetz zu klagen, das gerade einen Monat in Kraft ist und dessen Wirkungen noch nicht exakt messbar sind. Die Politik der kommunalen Spitzenverbände scheint im Hinblick auf die Entscheidung am 25. Mai eher konfrontativ als kooperativ zu sein." so Ulrich Steinbach.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Januar 2014
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2014