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RHEINLAND-PFALZ/3319: Schuldenbremse darf nicht ausgehebelt werden (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 26.11.2014

Normenkontrollverfahren

Julia Klöckner/Dr. Adolf Weiland: CDU-Landtagsfraktion ruft Verfassungsgerichtshof an
Schuldenbremse darf nicht ausgehebelt werden



Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Koblenz beschlossen. Dabei geht es um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen von drei haushaltsrelevanten Landesgesetzen. Dazu erklären die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, und der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Dr. Adolf Weiland:

Julia Klöckner: "Wir sehen mit großer Sorge, dass die Landesregierung die hohe jährliche Neuverschuldung des Landes trotz der ab 2020 geltenden neuen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse fortsetzen will. Damit werden die Belastungen für die zukünftigen Generationen in Rheinland-Pfalz immer weiter erhöht und den kommenden Generationen ihre Handlungsmöglichkeiten genommen. Die Regierungsmehrheit hat rechtliche Regelungen geschaffen, mit der das Verfassungsgebot eines ausgeglichenen Haushalts umgangen werden soll.

Im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle beantragen wir deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung des Pensionsfondsgesetzes, des Landeshaushaltsgesetzes 2014/2015 und des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse nach Art. 117 Landesverfassung. Die Diskussionen der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass die Landesregierung nicht bereit ist, sich ernsthaft mit der substantiellen Kritik des Landesrechnungshofs und der CDU-Landtagsfraktion an ihrer Haushalts- und Finanzpolitik auseinanderzusetzen. Die parlamentarischen Möglichkeiten der Opposition sind ausgeschöpft. Deshalb ist es jetzt dringend notwendig, die Einhaltung der Verfassung unseres Landes auf dem Rechtsweg sicherzustellen."

Dr. Adolf Weiland: "Mit dem missbräuchlich ausgestalteten Pensionsfonds, dem jeweils geltenden Landeshaushaltsgesetz und den Ausführungsbestimmungen für den Art. 117 der Landesverfassung will die Landesregierung die ab 2020 einzuhaltende Schuldenbremse mit rechtswidrigen Mitteln umgehen. Der Pensionsfonds wird missbraucht. Er dient nicht wirklich der Vorsorge für künftige Pensionsaufwendung, sondern als Instrument zur verdeckten Kreditaufnahme. Die Landesregierung macht durch den Pensionsfonds neue Schulden, die aber nicht der Neuverschuldung zugerechnet werden. Zugleich werden diese aus Krediten stammenden Mittel nicht als Vorsorge im Pensionsfonds belassen, sondern zur Finanzierung von Ausgaben des Landes ausgegeben. So will die Landesregierung trotz der Schuldenbremse auch über das Jahr 2020 hinaus verbotene neue Schulden machen. Die doppelte Zeche zahlen künftige Generationen."

Die CDU-Landtagsfraktion, habe so Klöckner und Dr. Weiland, Herrn Prof. Dr. Christoph Gröpl, St. Ingbert, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht der Universität des Saarlandes, als Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Herr Prof. Gröpl sei von der CDU-Landtagsfraktion gebeten worden, den Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der genannten gesetzlichen Bestimmungen fertigzustellen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. November 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2014