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RHEINLAND-PFALZ/4154: Schwimm-Diskussion muss sachlicher geführt werden (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 28.09.2016

Schwimm-Diskussion muss sachlicher geführt werden


Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss zu Schwimmbädern und Schwimmen-Lernen erklärt Michael Hüttner, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Innenausschusses: "Die Diskussion über das Schwimmen-Lernen von Kindern sollte mit mehr Sachlichkeit geführt werden. Wie die heutige Anhörung gezeigt hat, gibt es leider bundesweit einen Rückgang bei den Kindern, die schwimmen lernen. Die Versuche der CDU-Opposition, ein reines rheinland-pfälzisches Problem zu konstruieren, laufen ins Leere."

Hüttner betont: "Im Ländervergleich verfügt Rheinland-Pfalz über eine hohe Schwimmbad-Dichte. Seit einigen Jahren ist aber der Trend zu beobachten, dass die klassischen Schwimmbäder von der Bevölkerung weniger nachfragt und stattdessen sogenannte Spaßbäder oder Badeseen präferiert werden. Die vorhandenen Kapazitäten sind dadurch vielfach nicht ausgelastet. Auch vor dem Hintergrund des geänderten Freizeitverhaltens der Bevölkerung wird eine Konzentrierung der Infrastruktur in Zukunft daher nicht vermeidbar sein. Trotz aller Herausforderungen für Kommunen, Land, Vereine und Schulen ist es jedoch weiterhin möglich, kommunale Bäder profitabel zu betreiben. Wie das gelingen kann, wurde in der heutigen Anhörung am Beispiel Bingen skizziert."

Hüttner abschließend: "Die meisten Unfälle geschehen nach wie vor in besonders schwierigen Gewässern - in Flüssen, Bächen oder Seen. Es ist also falsch, wenn die Opposition versucht, als Grund für die Unfälle die fehlende Schwimmfähigkeit von Teilen der Bevölkerung anzuführen. Die tatsächlichen Sicherheitsrisiken sind andere."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. September 2016
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2016

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