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RHEINLAND-PFALZ/4186: Nachbesserungen im Gentechnikgesetz erforderlich (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 04.11.2016

Grünes Agrartreffen in Fulda: Nachbesserungen im Gentechnikgesetz erforderlich - Rheinland-Pfalz bleibt gentechnikfrei


Die agrarpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Grünen haben sich am Donnerstag in Fulda getroffen, um über das Thema Gentechnik zu sprechen. Dazu äußert sich Jutta Blatzheim-Roegler, fachpolitische Sprecherin aus Rheinland-Pfalz:

"Für uns ist klar, dass es ein bundesweit wirksames Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen geben muss. Wir fordern von der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen beim aktuellen Gentechnikgesetz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt Murks gemacht und ein kompliziertes Regelungsmonster erschaffen. Er öffnet Tür und Tor für Gentechnik in der Landwirtschaft, weil es kein bundeseinheitliches Anbauverbot vorsieht."

Für Rheinland-Pfalz macht Blatzheim-Roegler klar: "Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft arbeitet im Anbau gentechnikfrei. Das entspricht dem Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher und das wird mit uns Grünen auch so bleiben. Wir werden das Gesetz deshalb auch im Landtag thematisieren."

Blatzheim-Roegler verweist darauf, dass die Bundesregierung den Willen der Bundesländer, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bundesweit und rechtssicher gefordert haben, ignoriert. Dabei sei ein Verbot auf Bundesebene in diesem Fall erforderlicher denn je: "Die Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen machen nicht vor Ländergrenzen halt - daher ist es absurd, eine länderspezifische Regelung in Betracht zu ziehen."


Hintergrund:

Die Ausbreitung von Gentechnik in der Umwelt lässt sich nicht kontrollieren und gefährdet so die Artenvielfalt und Biodiversität in unseren Naturräumen. Durch die Kontaminationen auf Nachbarflächen lassen sich die Produkte nicht mehr vermarkten und die Landwirte erleiden finanzielle Verluste. Über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen können die einzelnen Mitgliedsstaaten in Europa künftig selbst entscheiden - das sogenannte opt-out-Prinzip. Um dieses Recht in Deutschland umzusetzen, hatten die Bundesländer in einem eigenen Gesetzentwurf ein einheitliches Anbauverbot für Gentechnik vorgeschlagen. Diesen praktikablen Vorschlag hat die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. November 2016
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2016

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