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RHEINLAND-PFALZ/4389: Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auf den Weg gebracht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 03.05.2017

Ampelfraktionen bringen Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auf den Weg


Anlässlich der Novellierung des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) durch die Koalitionsfraktionen erklärt der polizeipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Schwarz:

"Die heute vorgelegte Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Sicherheitsgesetze ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Ampelkoalition. Kriminalität verändert sich, entsprechend müssen auch die Strategien und Handlungsoptionen der Ordnungsbehörden regelmäßig angepasst werden. Durch das nun vorgelegte Gesetzespaket werden den rheinland-pfälzischen Polizeibehörden Instrumente zur Hand gegeben, um auch auf neuere Entwicklungen im Bereich der Kriminalität entschlossen reagieren zu können."

Schwarz stellt fest: "Insbesondere muss die rheinland-pfälzische Polizei in die Lage versetzt werden, den Herausforderungen des internationalen Terrorismus sowie durch organisierten Wohnungseinbruch wirksam begegnen zu können. Die Änderungen am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz sehen daher unter anderem vor, dass Fahndungen anlassbezogen durch eine kameragestützte Kennzeichenerfassung flankiert werden können. Zudem wird die präventive Videoüberwachung bei rheinland-pfälzischen Großveranstaltungen wie Weinfesten, Fastnachtsumzügen oder Weihnachtsmärkten erleichtert. Zum Schutz der rheinland-pfälzischen Polizistinnen und Polizisten wird darüber hinaus eine rechtssichere Grundlage für den Einsatz von Bodycams geschaffen. Künftig wird Polizeibeamtinnen und -beamten in bestimmten Fällen auch die sogenannte Bestandsdatenauskunft zur Verfügung stehen. All dies sind Maßnahmen, die die objektive Sicherheit, aber auch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung steigern können."

Schwarz betont: "Die Koalitionsfraktionen sind getragen von dem Bestreben, für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Absolute Sicherheit ist jedoch objektiv niemals zu erreichen, zudem setzt das Grundgesetz dem Staat wohlüberlegte Grenzen. Der Anspruch auf größtmögliche Sicherheit kann in einem demokratischen Rechtsstaat niemals ohne die Freiheitsrechte rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger gedacht werden. Der Gesetzesentwurf der Ampelfraktionen bringt diese Grundprinzipien unseres Zusammenlebens in ein ausgewogenes Gleichgewicht."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Mai 2017
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2017

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