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RHEINLAND-PFALZ/4704: Besetzung der Landtagsausschüsse verfassungskonform (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 5. Februar 2018

Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz: Besetzung der Landtagsausschüsse verfassungskonform


Landtagspräsident Hendrik Hering begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Sie stellt endgültig klar, dass bei der Festlegung der Ausschussgröße und bei der Ausschusszusammensetzung keine verfassungsrechtlichen Grundsätze verletzt wurden", sagte Hendrik Hering. Die getroffenen Regelungen in der Geschäftsordnung des Landtags sind damit als verfassungskonform bestätigt worden. Anders als von der AfD-Fraktion behauptet, hat der Verfassungsgerichtshof keine Beeinträchtigung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten feststellen können. Auch eine willkürliche Ausübung der Geschäftsordnungsautonomie durch die Landtagsmehrheit mit dem Ziel, die AfD-Fraktion bewusst in ihren Wirkungsmöglichkeiten im Parlament zu schwächen, hat der Verfassungsgerichtshof verneint.

Das Urteil bestätigt damit ein bereits im August 2016 vorgelegtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, welches der Landtagspräsident unmittelbar in Auftrag gegeben hatte, nachdem die AfD-Fraktion - unter Berufung auf eine von Professor Hans Herbert von Arnim erstattete Stellungnahme - die Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung behauptet hatte.

Hierzu erklärte Hendrik Hering weiter:

"Es ist das Recht einer jeden Parlamentsfraktion, sich externen Sachverstand mit öffentlichen Mitteln einzukaufen und nicht der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes zu folgen, der zur strikten parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist. Ebenso ist es das Recht einer jeden Fraktion, in Geschäftsordnungsfragen den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Aus gutem Grund entspricht es aber einer bewährten Praxis, bei einer parlamentsinternen Angelegenheit die Lösung auch in den hierfür vorgesehenen Beratungsgremien des Parlamentes zu suchen. Nicht die Gerichtsbarkeit, sondern das Parlament bietet in erster Linie die Foren, die in geschäftsordnungsrechtlichen Streitigkeiten einen Konsens ermöglichen sollten."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Februar 2018
Landtag Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2018

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