Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 14.06.2019
Ein gute Entscheidung für eine vielfältige Gesellschaft
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Muslimin stattgegeben. Das Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dazu äußert sich die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:
"Die Selbstbestimmung von Frauen und die Teilhabe muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an unserem gesellschaftlichen Leben sind uns GRÜNEN seit jeher ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, mit der es das absurde Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorerst gekippt hat. Wir freuen uns, dass die Richter damit unsere Auffassung untermauern, dass ein derartiges Verbot gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt."
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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juni 2019
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019
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