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RHEINLAND-PFALZ/5356: Sondersitzung des Bildungsausschusses befaßt sich mit sexuellem Missbrauch an Schulen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 31.01.2020

Sondersitzung des Bildungsausschusses führt notwendige Klärung herbei


In einer Sondersitzung hat sich der Bildungsausschuss des Landtags heute mit dem sensiblen Thema sexueller Missbrauch an Schulen befasst. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück:

"Anlass der heutigen Sondersitzung war die Berichterstattung über den Umgang mit Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch an Schulen. Bei den im Raum stehenden Äußerungen handelte es sich um zwei abgeschlossene Fälle aus der Vergangenheit, nicht aber um aktuelle Verdachtsfälle. Wie der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Ausschuss dargelegte, wurden diese Fälle durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften sowohl dienst- als auch strafrechtlich verfolgt und abgeschlossen."

Brück weiter: "Sexueller Missbrauch von Kindern wird an rheinland-pfälzischen Schulen nicht geduldet. Es gibt keinerlei Toleranz bei Grenzüberschreitungen gegen das Wohl von Schülerinnen und Schülern. Jedem Verdachtsfall wird sofort und mit aller Konsequenz durch die Schulleitung und die zuständige Schulaufsichtsbehörde nachgegangen, dafür gibt es klare Regeln. Für den Fall, dass es an einer Schule zu einem Verdachtsfall kommt, verfügt jede Schulleitung über eine umfassende Handreichung zum Umgang mit sexueller Gewalt. In jedem Verdachtsfall besteht eine dienstrechtliche Verpflichtung der Schulleitung, diesen an die Schulaufsicht zu melden. Allen Verdachtsfällen wird nachgegangen, Disziplinarverfahren werden eingeleitet, auch die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet."

"Wenn Lehrkräfte Kindern und Jugendlichen, die ihnen anvertraut sind, seelisches oder gar physisches Leid zufügen, hinterlässt dies bei den Opfern lebenslange Spuren. Jeder Fall von sexuellem Missbrauch ist einer zu viel. Umso wichtiger ist die heute durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorgenommene Klarstellung, dass Fälle von sexuellem Missbrauch an rheinland-pfälzischen Schulen kein Massenphänomen sind, sondern sehr seltene, verurteilungswürdige Einzelfälle. In den vergangenen zehn Jahren endeten 34 Verfahren mit Disziplinarmaßnahmen. Die rund 48.000 Lehrkräfte und andere Mitarbeitende an Schulen haben es verdient, dass sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Bei sexueller Gewalt gegen Schutzbefohlene ist ein sensibler und seriöser Umgang geboten. Eine Skandalisierung und Politisierung dieser verabscheuungswürdigen Taten verbietet sich", stellt Brück klar.

Brück abschließend: "Die Bildungsministerin und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion legten im Ausschuss ausführlich dar, dass Rheinland-Pfalz bereits über vielfältige Schutz- und Präventionskonzepte gegen sexuelle Gewalt verfügt. Bereits in der Vergangenheit hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, die gute und vielfältige Zusammenarbeit sowie das Engagement in Rheinland-Pfalz gegen sexuelle Gewalt hervorgehoben."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Januar 2020
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2020

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