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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1821: Bund ist bei der Bildungsfinanzierung in der Pflicht (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 02 - Februar 2012

Landespolitik einig: Bund ist bei der Bildungsfinanzierung in der Pflicht
Aber: Opposition wirft Schwarz-Gelb "Arbeitsverweigerung" vor


Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe - deswegen muss der Bund bei der Finanzierung mit ins Boot geholt werden, damit die Schulen und Hochschulen in klammen Ländern wie Schleswig-Holstein nicht abgehängt werden. Hierüber herrscht Einigkeit im Landtag. Das bisherige System werde "nicht mehr dem gerecht, was wir in Deutschland brauchen", stellte die CDU-Abgeordnete Heike Franzen fest. Die Forderung aus dem Norden: Das sogenannte Kooperationsverbot soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Dieser Passus erschwert seit 2006 die Finanzierung von Schule, Forschung und Lehre aus dem Bundeshaushalt. Die Opposition übte aber auch scharfe Kritik an der Landesregierung.


Nachdem Wissenschaftsminister Jost de Jager (CDU) und Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) am Vortag der Landtagsdebatte eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Verbots angekündigt hatten, warf SPD-Fraktionschef Ralf Stegner der Koalition vor, sie habe dies drei Monate vor der Landtagswahl aus taktischem Kalkül getan.

Stegner, der die Aktuelle Stunde zum Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, erinnerte daran, dass der Landtag sich bereits Ende 2010 für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ausgesprochen hatte. Es sei ein "Ausdruck von Arbeitsverweigerung", dass die Landesregierung erst jetzt aktiv werde. Anke Spoorendonk (SSW) unterstellte der Landesregierung in diesem Zusammenhang eine "Missachtung des Parlaments".

Wissenschaftsminister de Jager wies die Vorwürfe zurück und bescheinigte Stegner "eine beklagenswerte Zurschaustellung von Scheinriesentum anstelle von Substanz". Die Sozialdemokraten hätten auf Bundesebene keine konkrete Vorstellung, wie das Kooperationsverbot gestrichen werden kann, ohne gleichzeitig in einen neuen Wettbewerb einzutreten, bei dem Schleswig-Holstein den Kürzeren gegenüber reichen Süd-Ländern ziehen würde. Und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Es gehe darum, eine rechtssichere Formulierung im Grundgesetz zu erarbeiten und eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für die Verfassungsänderung zu organisieren.

Ines Strehlau (Grüne) und Björn Thoroe (Linke) übten grundsätzliche Kritik am deutschen Bildungsföderalismus mit seinen 16 Schul- und Hochschulsystemen. So müsse die Kultusministerkonferenz Ergebnisse liefern, "sonst ist sie überflüssig", sagte Strehlau, während Thoroe mahnte: "Wer an das Kooperationsverbot ran will, muss auch den Bildungsföderalismus in Frage stellen." Bildungsminister Klug hob hingegen hervor, dass die parteiübergreifende Zusammenarbeit der 16 Kultusministerien sich deutlich verbessert habe, und dass es anders als noch vor wenigen Jahren immer öfter "eine gemeinsame Linie der Länder" gebe.

Laut Kooperationsverbot darf sich der Bund im Wissenschaftsbereich nur an zusätzlichen Aufgaben beteiligen. Für die Basisfinanzierung der Hochschulen sind allein die Länder zuständig. So erhielt Schleswig-Holstein nach Angaben der Landesregierung für den Hochschulbau von 2000 bis 2005 im Jahresdurchschnitt 25,7 Millionen Euro. Derzeit sind es nur noch 17,75 Millionen Euro. Der Bundesrat hat die Kieler Initiative nach erster Beratung in die Ausschüsse überwiesen.


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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 02 im Februar 2012, S. 5
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2012