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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1962: Mehr Rechte für Asylbewerber (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 04 - April 2013

Aus dem Plenum
Mehr Rechte für Asylbewerber



Asylbewerber sollen früher als bisher die Möglichkeit erhalten, eine Arbeit aufzunehmen. Dafür hat sich in einer von der FDP angestoßenen Debatte eine große Mehrheit im Plenum ausgesprochen.


Asylbewerber müssen derzeit ein Jahr warten, bis sie in Deutschland arbeiten dürfen. Zudem muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen und prüfen, ob es andere Bewerber auf die jeweilige Stelle gibt. Die FDP fordert von der Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative, um das einjährige Arbeitsverbot aufzuheben. Fraktionschef Wolfgang Kubicki nannte das Arbeitsverbot eine "anachronistische", gesellschaftspolitisch gefährliche Regelung. "Es entsteht nämlich die Mär vom faulen Asylbewerber, der nicht arbeiten will", so Kubicki.

Zudem wollen die Liberalen die sogenannte Residenzpflicht bundesweit aufheben, damit Asylbewerber bei der Arbeitssuche nicht mehr auf ihren Heimatkreis beschränkt sind. Innerhalb Schleswig-Holsteins wurde diese Regelung bereits 2011 abgeschafft. Und: Asylbewerber sollen nach Willen der FDP mit Bargeld statt mit Sachleistungen unterstützt werden. Dies unterstützte auch Lars Harms (SSW): Sachleistungen "haben etwas Erniedrigendes".

Burkhard Peters (Grüne) begrüßte die FDP-Initiative, und Angelika Beer von den Piraten merkte an: Das bisher praktizierte Konzept in der Asylpolitik sei "zutiefst zynisch und menschenverachtend". In Vertretung von Innenminister Andreas Breitner (SPD) erklärte Umweltminister Robert Habeck (Grüne), die Landesregierung setze sich für einen kürzeren Aufenthalt von Asylbewerbern in den Sammelunterkünften und für verstärkte Geld- statt Sachleistungen ein.

Skeptischer äußerte sich Astrid Damerow (CDU). Sie sprach sich dagegen aus, die Residenzpflicht auf Bundesebene grundsätzlich abzuschaffen. Zudem betonte sie die Vorteile von Sach- gegenüber Geldleistungen - hier müsse man "differenzierter" vorgehen und zunächst Experten anhören.

Die inhaltlichen Unterschiede sollen nun im Innen- und Rechtsausschuss angeglichen werden - mit dem Ziel eines gemeinsamen Antrags.

Drucksachen 18/598, /656)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 04 im April 2013, S. 4
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013