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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2208: Waldkindergärten (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Waldkindergärten


Die Landesregierung hat dem Parlament im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die rund 200 Waldkindergärten in Schleswig-Holstein juristisch besser schützen will. Eine neue Passage im Landeswaldgesetz soll dafür sorgen, dass Unterstände für Waldkindergärten nicht als bauliche Anlagen angesehen werden. Das Baurecht hatte in der Vergangenheit für Konflikte mit den Bauplanungsbehörden gesorgt. Einigen Waldkitas wurde die Erlaubnis entzogen, einen Bauwagen als Schutz vor Regen aufzustellen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass Waldkindergärten mit bestehenden Flächennutzungsplänen vereinbar sind und eine Änderung der Bauleitplanung im Regelfall nicht nötig ist. Die Ausschüsse Umwelt und Agrar sowie Soziales bereiten die Zweite Lesung vor.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / März 2018, S. 31
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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