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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2219: Rettungsdienst (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Rettungsdienst


Der Landtag hat Anfang September mit großer Mehrheit das Rettungsdienstgesetz geändert. Lediglich SPD und SSW enthielten sich und warnten vor Nachteilen für das Ehrenamt und für die Opfer von Naturkatastrophen durch einen Passus im neuen Gesetz.

Bei dem Streit geht es um die Auftragsvergabe beim Katastrophenschutz. Die beiden Oppositionsparteien befürchten, dass die zuständigen Landkreise künftig kostengünstigere private Anbieter bevorzugen könnten, zulasten der klassischen Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Malteser oder Johanniter. Ein "leistungsfähiger Katastrophenschutz" bei Schneekatastrophen oder Hochwasser sei aber "nur mit vielen qualifizierten Ehrenamtlern" möglich, mahnte der SPD-Abgeordnete Bernd Heinemann. Sozialminister Heiner Garg (FDP) verwies auf eine EU-Richtlinie zum Vergaberecht aus dem Jahr 2016. Es sei umstritten, welche Auswirkungen die Richtlinie auf den Katastrophenschutz hat. Dies werde derzeit vom Europäischen Gerichtshof geklärt. Sobald das Urteil vorliegt, "können wir uns gerne noch mal neu unterhalten", betonte Garg.

Weitere Kernpunkte: Mediziner, die sich um die Position eines Leitenden Notarztes bewerben, sollen künftig ein Qualifikationsseminar der Landesärztekammer oder eine gleichwertige Weiterbildung besuchen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der heimischen Rettungsdienstträger mit Diensten aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Dänemark wird rechtlich geregelt. Und: Bis Ende 2020 müssen Rettungsdienste spezielle "Babyrettungswagen" anschaffen. Diese Fahrzeuge sind besser gefedert und mit einem Brutkasten ausgestattet.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2018, S. 15
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2018

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