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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2223: Steuerbefreiung für Vereine (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Steuerbefreiung für Vereine:


Kleine Vereine sollen von steuerrechtlichen Pflichten entlastet werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit zehn weiteren Bundesländern Anfang Juli in die Länderkammer eingebracht. Mit dem Vorstoß soll die Einnahmengrenze für die Befreiung von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. Ziel ist es, Ehrenamtler von Bürokratie zu entlasten. Vereine müssen beispielsweise auf die Erlöse in Vereinsheimen oder für Anzeigen in Vereinszeitungen Steuer zahlen, wenn die Freigrenze überschritten wird. Steuerfrei sind hingegen Einnahmen, die sich aus der Satzung gemeinnütziger Vereine ergeben, etwa Mitgliedsbeiträge. Die Freigrenze wurde zuletzt im Jahr 2007 angepasst. Nun berät der Finanzausschuss des Bundesrates. Zudem muss auch der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen, damit die Abgabenordnung geändert werden kann.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2018, S. 15
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (V.i.S.d.P.)
Telefon: (0431) 988-0
E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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