Der Landtag - Nr. 01 / März 2019
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein;
Philosophie ist häufig nicht im Angebot
Laut Artikel 7 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht "ordentliches Lehrfach", und zwar "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften". Für Schüler, die nicht am konfessionellen Unterricht teilnehmen möchten, sieht das schleswig-holsteinische Schulgesetz "gleichwertigen" Ersatz vor, in Form von Philosophie. Allerdings bieten nur 314 der rund 800 Schulen im Lande dieses Fach an.
Das geht aus einer Kleinen Anfrage des SSW aus dem vergangenen
Sommer hervor. Die Oppositionspartei forderte daraufhin
"Religionsfreiheit" an den Schulen und stieß eine umfangreiche Debatte
im Bildungsausschuss an. Vertreter der Koalition wiesen darauf hin,
dass es nicht genug Philosophielehrer gebe - und vielerorts auch kein
großes Interesse an dem Fach. Die Richtzahl von mindestens zwölf
Kindern pro Klasse werde oft nicht erreicht. Jamaika beschloss im März
aber, Lehramtsstudenten verstärkt zu informieren und Schulleiter
weiter für das Problem zu "sensibilisieren". Das reichte dem SSW
wiederum nicht aus: "Trotz klarer Vorgaben wird das Recht der Schüler
auf Religionsfreiheit in der Praxis unterlaufen."
Der Bildungsausschuss befragte auch Experten und Betroffene. Rainer Ponitka vom "Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten" findet, dass "ein Religionsunterricht, der die Glaubensaussagen einer bestimmten Religion als 'bestehende Wahrheit' vermitteln soll", nicht an öffentliche Schulen gehöre. Dagegen betont Claudia Bruweleit von der Evangelischen Nordkirche, dass der Religionsunterricht eine "aufgeklärte religiöse Bildung" sowie "Kenntnisse über andere Religionen" vermittle. Ralf Konersmann, Philosophie-Professor an der Uni Kiel, fordert, beide Fächer gleichberechtigt anzubieten, um jungen Menschen bei ihren "Orientierungsproblemen" in einer komplexen Gesellschaft zu helfen.
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Quelle:
Der Landtag, Nr. 1 / März 2019, S. 23
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2019
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