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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2249: Philosophie ist häufig nicht im Angebot (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2019
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein;

Philosophie ist häufig nicht im Angebot


Laut Artikel 7 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht "ordentliches Lehrfach", und zwar "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften". Für Schüler, die nicht am konfessionellen Unterricht teilnehmen möchten, sieht das schleswig-holsteinische Schulgesetz "gleichwertigen" Ersatz vor, in Form von Philosophie. Allerdings bieten nur 314 der rund 800 Schulen im Lande dieses Fach an.


Das geht aus einer Kleinen Anfrage des SSW aus dem vergangenen Sommer hervor. Die Oppositionspartei forderte daraufhin "Religionsfreiheit" an den Schulen und stieß eine umfangreiche Debatte im Bildungsausschuss an. Vertreter der Koalition wiesen darauf hin, dass es nicht genug Philosophielehrer gebe - und vielerorts auch kein großes Interesse an dem Fach. Die Richtzahl von mindestens zwölf Kindern pro Klasse werde oft nicht erreicht. Jamaika beschloss im März aber, Lehramtsstudenten verstärkt zu informieren und Schulleiter weiter für das Problem zu "sensibilisieren". Das reichte dem SSW wiederum nicht aus: "Trotz klarer Vorgaben wird das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit in der Praxis unterlaufen."


Pro und Kontra auch bei den Fachleuten

Der Bildungsausschuss befragte auch Experten und Betroffene. Rainer Ponitka vom "Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten" findet, dass "ein Religionsunterricht, der die Glaubensaussagen einer bestimmten Religion als 'bestehende Wahrheit' vermitteln soll", nicht an öffentliche Schulen gehöre. Dagegen betont Claudia Bruweleit von der Evangelischen Nordkirche, dass der Religionsunterricht eine "aufgeklärte religiöse Bildung" sowie "Kenntnisse über andere Religionen" vermittle. Ralf Konersmann, Philosophie-Professor an der Uni Kiel, fordert, beide Fächer gleichberechtigt anzubieten, um jungen Menschen bei ihren "Orientierungsproblemen" in einer komplexen Gesellschaft zu helfen.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 1 / März 2019, S. 23
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2019

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