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THÜRINGEN/075: Thüringer Landtagskurier Ausgabe 11/2016


THÜRINGER LANDTAGSKURIER - Ausgabe 11/2016

Aus dem Plenum und den Ausschüssen


Liebe Leserinnen und Leser des Landtagskuriers,

ob in Thüringen oder Deutschland, ob in Europa oder Amerika, im zurückliegenden Jahr wurde leidenschaftlich über den weiteren Weg unserer Länder gestritten. Zu Recht, denn der Streit in der Sache ist keine Störung der Demokratie, sondern ihr Wesensmerkmal. Und so erfüllten lebhafte Debatten auch unseren Landtag. Ein neuer Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt und ein Volksbegehren erfolgreich eingeleitet. Doch nun wird die weihnachtliche Ruhe auch in den Landtag einziehen. Es ist an der Zeit, daran zu erinnern, wofür Weihnachten steht: mit den Menschen zusammenzukommen, die uns wichtig sind, die wir mögen, die wir lieben. Dabei ist Weihnachten ist kein Fest von Glitzer und Kommerz, sondern der Freude, des Friedens und der Mitmenschlichkeit.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.


Am 8. Dezember nahm Landtagspräsident Christian Carius von den Beauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche bei Landtag und Landesregierung jeweils ein Exemplar der Neuen Lutherbibel und der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift entgegen. Beide Übersetzungen erfolgten unter maßgeblicher Thüringer Beteiligung: Das Projekt Lutherbibel leitete Landesbischof i.R. Dr. Christoph Kähler, an der Einheitsübersetzung war Alt-Bischof Dr. Joachim Wanke maßgeblich beteiligt.


Kurz gemeldet

Am 14. Dezember erklärte Landtagspräsident Christian Carius den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "Selbstverwaltung für Thüringen" für zulässig. 5.000 Unterschriftsbögen waren erforderlich, 40.664 wurden eingereicht. +++ Landtagspräsident Carius eröffnete am 7. Dezember in der Gunda-Niemann-Stirnemann-Eissporthalle den Parlamentarischen Abend des Landessportbundes Thüringen mit den Worten: "Thüringen ist Sportland und muss es auch bleiben. Im Sport lernt man, sich mit Fleiß und Ausdauer Erfolge zu erarbeiten und mit Niederlagen umzugehen. Der Sport ist damit eine wertvolle Schule fürs Leben, die wir uns als Gesellschaft erhalten müssen." +++ Am 6. Dezember hielt Landtagspräsident Christian Carius im Augustinerkloster in Erfurt ein Grußwort auf dem traditionellen Adventsempfang der Evangelischen Kirchen im Freistaat. Er sagte: "Unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Traditionen und Werte, mit ihnen werden wir auch die aktuellen Krisen meistern, Wohlstand wahren und Sicherheit gewährleisten. In einer Welt der Globalisierung muss sich Thüringen treu bleiben." +++ Landtagsvizepräsidentin Margit Jung eröffnete am 4. Dezember die Betreuungsveranstaltung für Familien von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die sich im Auslandseinsatz befinden. +++ Am 2. Dezember eröffnete Landtagspräsident Carius in Erfurt den Stiftungsempfang der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland. +++ Landtagsvizepräsident Uwe Höhn eröffnete am 23. November die Fotoausstellung "Querschnitte" des Foto-Klubs Jena '78 e.V., die noch bis zum 2. Januar 2017 im Landtag zu sehen ist.

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Aus dem Landtag
Thüringen sagt JA zu Kindern

Landtagspräsident Christian Carius besuchte am 14. Dezember im Rahmen der Spendenaktion "Thüringen sagt Ja zu Kindern" das Projekt "Klinikclown Knuddel auf der Kinderkrebsstation Jena". "Die Spendenaktion gehört zu den erfolgreichsten Wohltätigkeitssammlungen im Freistaat Thüringen. Und das mit einem beachtlichen Gesamtspendenaufkommen von über einer Million Euro seit dem Jahr 2007." Das erklärte Landtagspräsident Christian Carius anlässlich der Auftaktveranstaltung zur diesjährigen Spendenaktion. Der Landtagspräsident übernahm in diesem Jahr die Patenschaft für die Initiative "Klinikclown Knuddel auf der Kinderkrebsstation Jena".

"Seit 2001", so Carius weiter, "unterhält der Klinikclown die Jungen und Mädchen auf der Kinderkrebsstation der Universitätsklinik Jena. Jeden Mittwoch präsentiert Knuddel den kleinen und großen Patienten und ihren Angehörigen lustige Spiele. Damit kann der Heilungsprozess gefördert werden. Und was gibt es Schöneres als mit lustiger Clownerie Kindern ein Lächeln aufs Gesicht zu zaubern?"


Feierliches Bundeswehr-Gelöbnis in Bad Liebenstein

Am 15. Dezember hielt Landtagspräsident Christian Carius in Bad Liebenstein die Festansprache im Rahmen eines Feierlichen Gelöbnisses von Bundeswehr-Rekruten des Panzergrenadierbataillons 391 aus Bad Salzungen, des Panzergrenadierbataillons 371 aus Marienberg, des Führungsunterstützungsbataillons 383 aus Erfurt sowie des Panzerpionierbataillons 701 aus Gera. Die musikalische Umrahmung übernahm das Luftwaffenmusikkorps Erfurt. "Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Friedens in Deutschland und der Welt sowie humanitäre Hilfe in Krisenregionen. Sie haben sich freiwillig dafür entschieden, diese Aufgabe anzunehmen und getreu dem Gelöbnis unserem Land 'treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen'. Hierfür danke ich den Rekruten im Namen aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes", so Landtagspräsident Carius.


3. Geschichtswettbewerb des Landtagspräsidenten

Auch für 2017 ruft Landtagspräsident Christian Carius gemeinsam mit der Thüringer Allgemeinen Schülerinnen und Schüler mit dem Geschichtswettbewerb dazu auf, die Historie ihrer Thüringer Heimat zu erforschen. Unter dem Rahmenthema "500 Jahre Reformation - globale Wirkung bis heute" können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 bis 12 aus Thüringer Schulen ihre Einzel-, Gruppen- oder Klassenarbeiten einreichen. Einsendeschluss ist der 30. April 2017.

"Martin Luther hat von Thüringen aus die Welt verändert. Im 500. Jahr der Reformation soll der Geschichtswettbewerb aufzeigen, inwieweit diese Veränderungen noch bis heute fortwirken. Unser Freistaat verfügt über zahlreiche berühmte Orte, die für die Reformation von großer Bedeutung waren. Aber vielleicht entdecken die Teilnehmer des Wettbewerbs auch Orte oder Begebenheiten der Reformation, die bisher noch nicht im Rampenlicht einer breiten Öffentlichkeit standen. Unsere Heimat im Hier und Jetzt zu verstehen, heißt auch, ihre Geschichte zu erforschen. Zu dieser wichtigen Entdeckungsreise lade ich gern ein und freue mich auf spannende Ergebnisse", so Landtagspräsident Carius.

Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 5.000 Euro. Der Landtagspräsident wird die Gewinner und ihre Lehrer im Thüringer Landtag empfangen. Den Teilnehmern des Wettbewerbs stehen Redakteure der Thüringer Allgemeinen zur Seite. Sie kommen in die Klassen, helfen bei der Erstellung des Konzepts und geben Tipps für Recherche und Formulierungen. Die Wettbewerbsbeiträge können schriftlich sowie in Bild- oder in Videoformaten an folgende Adresse eingesendet werden:

Thüringer Allgemeine
Kennwort: Geschichte
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt
oder per E-Mail an:
geschichte@thueringer-allgemeine.de


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Am 2. Dezember war eine Delegation der Bremischen Bürgerschaft zu Gast im Thüringer Landtag. Unter ihnen befand sich der Vizepräsident der Bremischen Bürgerschaft, Frank Imhoff.

- Landtagspräsident Christian Carius empfing am 13. Dezember im Thüringer Landtag den Botschafter der Republik Portugal in der Bundesrepublik Deutschland, seine Exzellenz João Antonio Da Costa Mira Gomes.

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Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
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Umfrage zu Volksabstimmungen: Mehrheit für CDU-Vorstoß

Die Möglichkeit zu Volksabstimmungen über Gesetze, die der Landtag beschlossen hat, findet breite Zustimmung. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Erfurter Meinungsforschungsinstituts INSA Consulere unter 1002 Thüringern. Die CDU-Fraktion wirbt für diese sogenannten fakultativen Referenden und hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Thüringer Landesverfassung im Thüringer Landtag gestellt. Knapp zwei Drittel der Befragten, 64 Prozent, befürworten diese Form der Bürgerbeteiligung. 21 Prozent sprechen sich dagegen aus, 14 Prozent haben keine Meinung dazu. Auch die Anhänger der im Landtag vertretenen Parteien sprechen sich teils mit deutlichen Mehrheiten für die Referenden aus. So begrüßt die Mehrheit der Wähler von CDU (64 Prozent), SPD (56 Prozent), Linke (68 Prozent) und AfD (74 Prozent) die von der CDU-Fraktion vorangetriebene Verfassungsänderung. Lediglich die Grünen-Wähler präsentieren sich leicht unentschlossen: 50 Prozent befürworten die Idee, 45 Prozent lehnen Sie ab. "Wir werben für diesen Mechanismus, mit dem Verdrossenheit, Wut und Populismus praktisch zur konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Handeln des Gesetzgebers genötigt werden", fasste der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, die Zielrichtung des CDU-Vorschlags zusammen. Dieser solle den Gesetzgeber dazu anhalten, intensiver und mit offenen Ohren auf die Bürger zuzugehen, wenn umstrittene Gesetze anstehen.

Der Thüringer Landtag diskutiert, ob 50.000 Wahlberechtigte binnen 100 Tagen eine Volksabstimmung über Gesetze beantragen können, die der Landtag zuvor beschlossen hat. Das entsprechende Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn in dieser Abstimmung mindestens ein Viertel der zirka 1,8 Millionen Wahlberechtigten gegen ein Gesetz stimmt und dieses Viertel die Mehrheit der Abstimmenden ist. Befürworten Sie diese Form der Bürgerbeteiligung?


CDU fordert Body-Cams für Thüringer Polizei

Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Einführung von Body-Cams für Polizisten in Thüringen. Ein entsprechender Antrag wurde im Dezember-Plenum nicht mehr behandelt. "Es kann nicht sein, dass Polizisten bei der Ausübung ihres Berufes regelmäßig Opfer tätlicher Angriffe durch radikale Chaoten oder angebliche Fußballfans werden. Durch Body-Cams können mögliche Täter abgeschreckt werden", erläuterte der innenpolitische Sprecher der Landtags-CDU, Wolfgang Fiedler, den Hintergrund der parlamentarischen Initiative. "Wenn nun endlich auch der Thüringer Innenminister zu dieser Erkenntnis gelangt, ist das durchaus erfreulich", so Fiedler weiter. Aktuelle Statistiken des Bundes und der Länder belegen, dass Gewalt gegen Polizisten in den letzten Jahren stark zugenommen hat.


Untersuchung der Affäre Lauinger hat begonnen

Der Untersuchungsausschuss 6/3 des Thüringer Landtags "Möglicher Amtsmissbrauch" von Mitgliedern der Thüringer Landesregierung in der Lauinger-Affäre hat seine Arbeit begonnen. "Aus Sicht der CDU-Fraktion sind noch längst nicht alle Details dieser Affäre aufgeklärt. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Landesregierung geweigert hat, auch ohne Zwang durch einen Untersuchungsausschuss alle Akten vorzulegen und so für vollständige Klarheit zu sorgen", erklärte dazu der Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss, Jörg Geibert. Eine entsprechende Aktenvorlage durch die Landesregierung hat die CDU-Fraktion in der ersten Sitzung Ende November gemeinsam mit Rot-Rot-Grün beantragt. In dem Antrag wird die Landesregierung um Auskunft und Vorlage sämtlicher Unterlagen zur Lauinger-Affäre gebeten. Das betrifft insbesondere alle Vermerke, Telefonnotizen, Briefe, Mails oder sonstige Schriftstücke, die in dieser Angelegenheit zwischen dem 1. November 2015 und dem 29. September 2016 in der Staatskanzlei, im Justizministerium, im Bildungsministerium und im Staatlichen Schulamt Mittelthüringen entstanden oder zwischen diesen Institutionen ausgetauscht worden sind.


Rot-Rot-Grün verweigert Kommunen Hilfe

"Mit ihrem Nein zu unserem 100-Millionen-Euro-Paket für die Kommunen brüskiert die SPD-Fraktion die kommunale Familie und die eigene Basis." Mit diesen Worten hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, auf die Ablehnung der von der CDU eingebrachten Kommunalen Finanzkraft- und Investitionsoffensive 2017/2018 durch Rot-Rot-Grün reagiert. Die CDU wollte mit ihrem Antrag finanzschwachen Gemeinden, Städten und Landkreisen in den kommenden zwei Jahren insgesamt 100 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Die Summe sollte vor allem deren Finanzkraft stärken und Investitionen ermöglichen. Kowalleck irritiert vor allem das Abstimmverhalten der SPD-Fraktion, da der SPD Landesparteitag erst kürzlich ein Investitionspaket im gleichen Umfang gefordert hat.


Weniger Bürokratie bei Ausschreibungen

Der Entwurf der CDU-Fraktion für ein Thüringer Vergabegesetz wurde im Dezember-Plenum in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dazu erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Mario Voigt: "Das bestehende Vergabegesetz hat sich in der Praxis als zu kompliziert, wirtschaftshemmend und überfrachtet mit vergabefremden Kriterien erwiesen. Wir wollen dem Wirtschaftsstandort wieder die notwendige Luft zum Atmen geben. Deshalb haben wir die vergabefremden Kriterien gestrichen und das Gesetz so maßgeblich entschlackt." Der Entwurf sieht vor, die Zahl der Paragrafen in dem Gesetz von 23 auf 15 zu reduzieren. Als Vorbild dient das schlanke sächsische Vergabegesetz.


Klage gegen Vorschaltgesetz eingereicht

Die CDU-Fraktion hat Anfang Dezember wie angekündigt Klage gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform eingereicht. Die Fraktion rief den Thüringer Verfassungsgerichtshof aus zwei Gründen an: Zum einen hat Rot-Rot-Grün den umfassenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Gebietsreformvorschaltgesetz nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Form beraten und damit Rechte der Fraktion verletzt. Zum anderen greift die Gebietsreformpolitik von Thüringens Linkskoalition tief in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ein. "Aus beiden Gründen ist dieses für Thüringen, seine Gemeinden, Städte und Landkreise katastrophale Gesetz verfassungswidrig", erläuterte Thüringens CDU-Fraktionschef Mike Mohring das juristische Vorgehen gegen das Vorschaltgesetz.

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Fraktion.DIE LINKE im Thüringer Landtag
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Für ein transparentes und handhabbares Petitionsrecht

Wie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei Eingaben an den Thüringer Landtag erweitert werden können, war Thema einer Fachkonferenz "Petitionen", zu der die LINKE und ihre Abgeordneten Anja Müller, Dr. Iris Martin-Gehl und Ronald Hande eingeladen hatten. Vor dem Hintergrund der Entwicklung zu mehr direkter Demokratie, bei der sich das rot-rot-grüne Thüringen mit dem neuen Beteiligungsgesetz auf kommunaler Ebene bundesweit an die Spitze gesetzt hat, warb Landtagsvizepräsidentin Margit Jung (LINKE) für die Öffentlichkeit der Ausschussberatungen und ein transparentes, nachvollziehbares und handhabbares Petitionsrecht. Anja Müller, Sprecherin für Petitionen und Bürgerbeteiligung der Linksfraktion, begrüßte die Erfahrungen aus dem Bayerischen Landtag, die Ministerialrat Dr. Klaus Unterpaul dargelegt hatte. Dort sind Ausschusssitzungen, auch natürlich die des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, grundsätzlich öffentlich. Dies sei "eine Art Kontrolle durch die Öffentlichkeit", und der Landtag werde "vermehrt als offenes Haus wahrgenommen". Dabei müsse natürlich auch der Schutz sensibler Daten gewährleistet werden. Dr. Lutz Hasse, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, machte mit Blick auf die Thüringer Verfassung, in der die Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen geregelt ist, auf die Zulässigkeit von Ausnahmen aufmerksam. So könnten z.B. für den Petitionsausschuss andere Regelungen getroffen werden.


Wichtige Fakten zur Windkraft

Gerade rechtzeitig zur 2. Meininger Energiekonferenz der LINKE-Landtagsfraktion, die am 10. Dezember im Berufsbildungs- und Technologiezentrum Rohr stattgefunden hatte, ist die Broschüre "Windenergie in Thüringen.

Die wichtigsten Fakten zum Ausbau der Windkraft in Thüringen", die unter Federführung des Abgeordneten Steffen Harzer entstanden ist, erschienen.

Sie gibt Antworten auf Fragen, die sich Bürgerinnen und Bürgern immer wieder stellen. Zum Beispiel, warum in Thüringen die Strompreise höher sind als in anderen Bundesländern, wieso erneuerbare Energien angeblich die Netze "verstopfen" und ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Gesetz für die Großindustrie ist. Zudem ist Genaueres zu erfahren über "Vorranggebiete und Einzelfallprüfung zum Windpark", über den Infraschall, den Windkraftanlagen erzeugen, und was im Sinne des Wald- und Vogelschutzes zu berücksichtigen ist.

Im Vorwort betont Fraktionsvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow die "soziale Dimension der Energiewende", denn "Strom und Wärme dürfen nicht zum Luxusgut werden". Die Broschüre kann über die Fraktion bezogen werden.


Bei der Rente brauchen wir den Weg zurück zu 53 Prozent

Es war die LINKE, die jetzt mit ihrer Aktuellen Stunde das Thema "Durch angemessene Rente Altersarmut in Thüringen verhindern" auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gesetzt hatte. "Frau Nahles will das durchschnittliche Rentenniveau bei 46 Prozent als untere Sicherungslinie stabilisieren", so Karola Stange in der Debatte. Die 46 Prozent hätten allerdings nichts mit Armutsverhinderung zu tun, "sondern sind nach Auffassung der Linken Armutsverstetigung. Hier helfen uns nicht rote Haltelinien, sondern wir brauchen den Weg zurück zu 53 Prozent", betonte die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr war es im Jahr 2014 jeder Zehnte, der in Thüringen zur Rente dazuverdient hat bzw. dazu verdienen musste. "Wir brauchen eine Anhebung des Rentenniveaus, damit man wirklich im Alter von der Rente leben kann, wir stehen dafür, dass die Kürzungsfaktoren in der Berechnungsformel bei der Rente endlich wieder aufgehoben werden. Ost- und Westrenten müssen in einem fairen Verfahren angeglichen werden. Wir brauchen eine Mindestrente von 1.050 Euro sowie einen Mindestlohn von 12 Euro, um dahin zu kommen", unterstrich die Abgeordnete.


Das Interesse an der #r2g Kulturwerkstatt war überwältigend

Die Koalitionsfraktionen hatten zur 1. Thüringer #r2g Kulturwerkstatt in den Landtag eingeladen, um über Visionen und Grenzen eines Kulturgesetzes für Thüringen zu debattieren. "Mit fast 100 Teilnehmern war die Resonanz überwältigend, was uns in die Lage versetzte, wirklich diskursiv und auch kontrovers ins Gespräch zu kommen und die Interessen der einzelnen Kulturbereiche breit mit in die Diskussion aufzunehmen", resümierte die LINKE Kulturpolitikerin Katja Mitteldorf. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, verwies in seinem Impulsreferat auf die Beispiele von Kulturgesetzen in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen und zeigte dabei auch die Grenzen in der praktischen Umsetzung auf. Im Podiumsgespräch dann mit Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff ging es ebenso um die Tatsache, dass Kulturförderung als Begriff nicht ausschließlich etwas mit finanziellen Rahmenbedingungen zu tun hat, sondern weit darüber hinaus ein ideeller, ein identitätsstiftender Wirkungsmechanismus für eine Gesellschaft ist. "Wir müssen natürlich immer abwägen, was wir aus den Diskussionen tatsächlich in einen Gesetzestext gießen können und was als gesamtgesellschaftliche Aufgabe per Gesetz eben nicht verordnet werden kann", so Katja Mitteldorf.

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Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag
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Weihnachtspackaktion der SPD-Fraktion

Jedes Jahr in der Adventszeit spenden sämtliche Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion Geld für Weihnachtsgeschenke, die zu einem ausgewählten Termin von den Abgeordneten gemeinsam eingepackt werden. Die Geschenke werden dann einem gemeinnützigen Verein überreicht, der per Los ermittelt wird. In diesem Jahr traf das Losglück den von Frank Warnecke ausgewählten Verein. Der SPD-Abgeordnete aus Erfurt und stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion hatte die Weihnachtspräsente dem Verein Kontakt in Krisen e.V. zugedacht. KiK e.V. ist ein gemeinnütziger Sozialbetrieb mit Sitz in der Magdeburger Allee in Erfurt, der seit mehr als 25 Jahren hilfebedürftige Menschen unterstützt. Der Verein hält unter der Leitung von Geschäftsführerin Birgit Vogt Angebote zur Schuldner- und Mietschuldenberatung sowie für Arbeitslose vor, beteiligt sich am Schulschwänzerprojekt Cool, teilt Lebensmittel an Bedürftige aus und engagiert sich verstärkt bei der Integration von Geflüchteten und Migranten. Im Jahr 2016 beteiligt sich der Sozialbetrieb bereits zum vierten Mal an der Aktion Wunschbaum der Stiftung Familiensinn. Ziel der Aktion ist es, auf Kinderarmut in Thüringen aufmerksam zu machen und hilfsbedürftigen Kindern kleine Wünsche zu erfüllen, wozu ihre Familien aufgrund der finanziellen Situation nicht in der Lage sind. Frank Warnecke packte am 7. Dezember Wünsche in einem Wert von insgesamt 500 Euro gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen ein. Die Abgeordneten freuten sich, mit dieser Aktion den Verein bei seiner oft herausfordernden Arbeit unterstützen zu können.


Gesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform beschlossen

Mit dem Beschluss des Grundsätzegesetzes hat der Landtag in seiner letzten Sitzung den Rahmen für die Funktional- und Verwaltungsreform in Thüringen vorgegeben. Das Gesetz gibt vor, dass staatliche Aufgaben unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit möglichst orts- und adressatennah in den Gemeinden wahrgenommen werden sollen. Die Übertragung von Aufgaben auf die Landkreise oder das Land soll in Ausnahmefällen möglich sein. Außerdem sieht das Gesetz vor, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und ein Netz kommunaler Bürgerservicebüros zu schaffen.

Entgegen der häufig geäußerten Kritik ist es durchaus sinnvoll, die Funktional- und Verwaltungsreform mit der Gebietsreform zu verzahnen. Sachverständige hatten in der Anhörung zum Grundsätzegesetz im Innen- und Kommunalausschuss betont, dass es sich bei der Verfahrenstrias aus Aufgabenkritik, Funktional- und Verwaltungsreform und Gebietsreform um eine wissenschaftliche Empfehlung handele, von der in der Praxis abgewichen werden könne. Hierfür finden sich gute Argumente. Die Gemeinden befinden sich zurzeit in der Freiwilligkeitsphase der Neugliederung. Es zeichnet sich ab, dass am Ende dieser freiwilligen Gemeindefusionen wesentlich größere Gemeinden entstehen werden, die die Mindestgröße von 6.000 Einwohnern bis zum Jahr 2035 überschreiten. Es macht also Sinn, zunächst die Gemeindeneugliederung vorzunehmen, um den künftigen Aufgabenkatalog an die Gemeindegrößen anpassen zu können. Letztlich ist die Verwaltungs- und Funktionalreform ein fortwährender Prozess, der stetig an gesetzliche Änderungen auf Europa- und Bundesebene sowie die Veränderung finanzieller Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Insofern macht es keinen Sinn, diese Reform als Schrittfolge mit einem Anfangs- und Endpunkt anzulegen.


Neues Erwachsenenbildungsgesetz stärkt die Arbeit der Träger und Einrichtungen nachhaltig

In seiner letzten Sitzung des Jahres verabschiedete der Thüringer Landtag die Novelle des Erwachsenenbildungsgesetztes. "Das neue Gesetz sieht vor, bei der Grundförderung der Erwachsenenbildung den Sockelbetrag für die Einrichtungen ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Das entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent", erklärte SPD-Bildungspolitikerin Marion Rosin während der Landtagssitzung.

Die zweite zentrale Änderung im Gesetz war die Festschreibung einer jährlichen Dynamisierung des Sockelbetrags der Grundförderung um 1,9 Prozent ab 2019. "Diese Erhöhung kann sich sehen lassen", bekräftigte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. "Mit dem neuen Gesetz schnüren wir ein Gesamtpaket, das die Erwachsenenbildung in der Fläche nachhaltig stärken und ihre kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung spürbar unterstützen wird", ist sich Marion Rosin sicher.

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AfD-Fraktion im Thüringer Landtag
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Bilanz Rot-Rot-Grün: Mehr Schulden, mehr Bürokratie und mehr Ideologie

Zur politischen Bilanz von Rot-Rot-Grün nach zwei Jahren in Thüringen sagt Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender: "Mehr Schulden, mehr Bürokratie und mehr Ideologie sind das Ergebnis von Rot-Rot-Grün. Der Plan 'buntes Thüringen' sieht vor, den Freistaat zu multikulturalisieren. Der Schutz der einheimischen Bevölkerung hat für Ramelow keine Priorität. Lieber setzt er sich dafür ein, dass alle hier geborenen Kinder von Asylbewerbern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten sollen. Allem Bewährten sagen die linken Ideologen den Kampf an. So sollen Familien möglichst aufgelöst werden, da in ihnen Werte und Traditionen vermittelt werden, die die Linken ablehnen. Deshalb hat die Landesregierung das Landeserziehungsgeld abgeschafft. Somit sind Eltern dazu gezwungen, staatliche Erziehungsinstitutionen zu nutzen. Für diese haben die Linken einen Bildungsplan geschrieben, in dem sie die Frühsexualisierung unserer Kinder fordern. Den Landeshaushalt hat Rot-Rot-Grün in unverantwortlicher Weise weiter aufgebläht. Unternehmen - gerade auch aus dem Mittelstand - gängelt die Landesregierung mit unnötiger Bürokratie, wie zum Beispiel mit dem Bildungsfreistellungsgesetz. Das ergibt in der Zusammenschau ein katastrophales Bild von zwei Jahren rot-rot-grüner Regierungsarbeit."


AfD beantragte die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge

Die AfD-Fraktion hat im vergangenen Plenum einen Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Die AfD wollte damit erreichen, den Rundfunkbeitragszwang abzuschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend zu verändern. In der Begründung von Stefan Brandner hieß es hierzu: "Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mittlerweile Bestandteil und Verlautbarungsorgan des deutschen Regierungssystems. Seit Jahren wuchern die Rundfunkanstalten und verlangen immer mehr Geld, das jeder Bürger unabhängig von seinem Konsum, seinem Einkommen und seinem Einverständnis bezahlen muss. Diese ungerechtfertigten und überhöhten Zwangsabgaben müssen abgeschafft werden. Kein Mensch braucht 22 Fernsehsender, 67 Radioprogramme und knapp 25.000 Mitarbeiter, die jährlich über 8 Milliarden Euro - das ist fast so viel, wie der der Freistaat Thüringen ausgibt - an Zwangsbeiträgen erhalten. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen werbefrei sein und sich wieder auf ihre Kernaufgaben beschränken. Das sind ausgewogene Informationen über aktuelle Ereignisse und Beiträge zur wissenschaftlichen, kulturellen und allgemeinen Bildung der Bevölkerung. In beschränktem Maße gehören dazu freilich auch gehobene Unterhaltung und Sportberichterstattung. Alles andere wie Unterhaltung kann problemlos durch private Sender geleistet und sollten ihnen auch überlassen werden." Der Antrag wurde von allen Altparteien abgelehnt.


AfD-Fraktion wird aus der Ausschussarbeit ausgegrenzt

Die parlamentarischen Geschäftsführer der im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen haben zur Vorbereitung einer Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Anfang 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet. Auch die AfD-Fraktion hat an allen Sitzungen der Arbeitsgruppe teilgenommen und sich dort an der Ausarbeitung des Ergebnisses schriftlich und mündlich beteiligt. Trotzdem wurde ihr von den Vertretern der Linke-Fraktion und Grünen-Fraktion die Beteiligung an einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen versagt. Deshalb hat die AfD-Fraktion das Ergebnis der Arbeitsgruppe kurzerhand zum Inhalt eines eigenen Antrags gemacht. "Nun müssen die Altparteienvertreter zeigen, ob es ihnen wirklich um die Sache geht, oder ob sie schon wieder aus purer Ausgrenzungslust einem Antrag der AfD die Zustimmung verweigern, obwohl sie selbst an der inhaltlichen Erstellung beteiligt waren", sagte Stefan Möller, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Im Plenum lehnten die Altparteien den Antrag der AfD-Fraktion ab und brachten stattdessen einen fast wortgleichen Antrag in den Landtag ein, der allerdings einen wesentlichen Unterschied enthielt. Das im zuvor von allen Fraktionen gemeinsam erarbeiteten Antrag befindliche Selbstbefassungsrecht auch kleiner Fraktionen wurde herausgestrichen. So wird es der AfD-Fraktion auch weiterhin nahezu unmöglich gemacht, sich aktiv mit eigenen Anträgen an der Ausschussarbeit zu beteiligen, da sie zwingend auf die Unterstützung ihrer politischen Gegner angewiesen bleibt. "Die vermeintliche parlamentarische Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe war tatsächlich nur Fassade", kritisierte Möller. "Die AfD-Fraktion soll nach dem Willen der Altparteien weitest möglich aus der Ausschussarbeit ausgegrenzt bleiben."

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag
Pressestelle
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Aufgeklärt? Diskussion 5 Jahre nach der NSU-Enttarnung

Am 4. November 2011 hat sich der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) in Eisenach-Stregda selbst enttarnt. Dem rechtsextremen Terrornetzwerk werden 15 Raubüberfälle, drei Sprengstoffanschläge und neun Morde mit einem rassistischen Tatmotiv sowie ein Mord an einer Polizistin zugeordnet.

Unter der Moderation der Obfrau des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses Madeleine Henfling organisierte die Landtagsfraktion zur 5. Jährung der NSU-Selbstenttarnung eine Diskussionsveranstaltung in Eisenach. Irene Mihalic, Obfrau des laufenden Untersuchungsausschusses im Bundestag, und Jerzy Montag, der als Sonderermittler des Bundestages den Fall des V-Mannes "Corelli" untersuchte, diskutierten über den NSU-Komplex.

Mihalic machte darauf aufmerksam, dass die aktuellen Angriffe auf Geflüchtete sowie auf Flüchtlingsunterkünfte an die Anfangsphase des NSU in den 1990er Jahren erinnerten.

Jerzy Montag stellte zudem fest, dass Thomas Richter, V-Mann "Corelli", eine der Primärquellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Bereich Rechtsextremismus war. "Corelli" war gut in rechte Kreise vernetzt und galt als "Tür" zu den Internetstrukturen der extrem rechten Szene. Trotz dieser Tatsachen wurde die Tragweite seiner gelieferten Informationen und somit die Präsenz rechtsterroristischer Verbindungen verkannt.

Abschließend hielten beide Obfrauen, Henfling und Mihalic, fest, dass viele Fragen im NSU-Komplex noch offen stehen und unklar erscheinen. Das Versprechen einer lückenlosen Aufklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel sei noch nicht erfüllt. Als Grüne steht somit für uns fest, dass wir weiter machen werden, um mehr und mehr Licht in den Fall NSU zu bringen.


Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinder brauchen eine starke Stimme. Deswegen gehören Kinderrechte endlich auch ins Grundgesetz. Das hat Astrid Rothe-Beinlich im Rahmen unserer Aktuellen Stunde im Dezemberplenum deutlich gemacht.

In allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Da es der großen Koalition im Bund leider an gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Kinderrechte mangelt, begrüßen wir die Einigkeit der Herbstjustizministerkonferenz, das besondere Schutzbedürfnis von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Schließlich hat Deutschland bereits vor 27 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Dreimal hat der UN-Kinderrechtsausschuss in seinem Staatenbericht Deutschland inzwischen gemahnt, Kinderrechte in den deutschen Verfassungen entsprechend zu verankern.

Wir meinen, es ist also höchste Zeit, Kinder eigenständig wahr- und ernst zu nehmen und ihr Wohlergehen als Kernaufgabe der Politik zu verankern. Positiv ist, dass unter den demokratischen Fraktionen im Landtag dazu große Einigkeit besteht. Wer jedoch - wie die AfD - behauptet, Kinderrechte im Grundgesetz würden den Zusammenhalt in den Familien zerstören, zeigt einmal mehr, wie wenig ihm tatsächlich am Wohl der Kinder als eigenständigen Persönlichkeiten mit eigenen Rechten liegt.


Eine Stimme für die Jugend bei der Bundesversammlung

Die Grüne Landtagsfraktion hat entschieden: Als unsere Vertreterin fährt Laura Wahl, Sprecherin der Grünen Jugend Thüringen, zur Bundesversammlung, wo im Februar 2017 die Bundespräsidentschaftswahl entschieden wird. So soll ein Zeichen gesetzt und auch der Jugend eine Stimme im politischen Diskurs gegeben werden.


Treffen des außerparlamentarischen Bündnisses

Auf Einladung unserer Fraktion traf sich am 8. Dezember das Außerparlamentarische Bündnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen zum halbjährlichen Austausch. Ebenfalls anwesend waren zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus Politik und Gesellschaft, die sich für Behindertenrechte stark machen - etwa Sozialministerin Heike Werner, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Corinna Rüffer und der Behindertenbeauftragte des Freistaats Joachim Leibiger. Hauptpunkte der Beratung waren der Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen und zudem das im Bundestag verabschiedete Bundesteilhabegesetz. Bei der intensiven und zugleich kritischen Diskussion hoben die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen deutlich hervor: Es sind noch mehr Anstrengungen auf Bundes- und Landesebene notwendig, um eine wirkliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Unsere behindertenpolitische Sprecherin Babett Pfefferlein sagte hierzu: "Wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern alles dafür tun, eine wirkliche Teilhabepolitik auf Landes- und Bundesebene zu etablieren und diese auch an die Menschen in Thüringen zu kommunizieren."


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Seit 2004 findet jedes Jahr im November der Bundesweite Vorlesetag statt. Dabei soll bei Kindern die Begeisterung zum Lesen und gegenseitigen Vorlesen geweckt werden. Der Fraktionsvorsitzende Dirk Adams las dieses Jahr der "Löwenklasse" der Johannesgrundschule in Erfurt aus Paul Maars "Herr Bello" vor und freute sich anschließend: "Es hat mir wieder einmal großen Spaß gemacht. Die Kinder waren alle interessiert und mit Begeisterung bei der Sache. Ich finde es toll, dass Bücher auch im digitalen Zeitalter so wertgeschätzt werden."

- Am 25. November war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Wir treten für eine Welt ein, in der Frauen nicht mehr aufgrund ihres Geschlechts zu Opfern werden und sagen deshalb "NEIN" zu Gewalt an Frauen!

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DER BÜRGERBEAUFTRAGTE
"Zwangsverrentung" mit 63 Jahren abgemildert
Bürgerbeauftragter begrüßt Änderung der Unbilligkeitsverordnung zugunsten der Betroffenen

Jeder, der Arbeitslosengeld II bekommt, ist in der Regel verpflichtet, zum 63. Geburtstag seine Altersrente zu beantragen. Dies ist für die Betroffenen oft mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Weigert sich der Leistungsbezieher, stellt das Jobcenter den Antrag sogar auch gegen den Willen des Betroffenen. Hiervon gibt es nur wenige, eng begrenzte Ausnahmen, nämlich dann, wenn die "zwangsweise Pflichtverrentung" unbillig ist. Diese Ausnahmen regelt die sog. Unbilligkeitsverordnung.

Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Unbilligkeitsverordnung zugunsten der Betroffenen geändert. Bislang war der frühere Rentenantrag unabhängig davon zu stellen, wie hoch die damit verbundenen finanziellen Abschläge waren. Künftig können ALG II-Bezieher nur dann zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet werden, wenn die Altersrente trotz der Abschläge bedarfsdeckend ist. Ist die zu erwartende Rente so niedrig, dass die Betroffenen ohnehin neben der Rente Grundsicherungsleistungen beziehen müssten, bleibt der Betroffene weiterhin im SGB II-Bezug.

"Hier wurde durch die Bundesregierung ein wichtiger Schritt unternommen. Die immer dramatischeren Auswirkungen einer Pflichtverrentung mit 63 für Bezieher von Hartz IV-Leistungen werden so etwas abgemildert. Der Weg ist richtig, weil die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für die hier Betroffenen zu immer größeren und dauerhaften Rentenabschlägen bei einer Pflichtverrentung mit 63 Jahren nach § 12a SGB II geführt hat.

Gut und wichtig ist auch, dass die Unbilligkeitsprüfung nur einmal stattfindet", bewertet Dr. Kurt Herzberg die ab 1. Januar 2017 geltenden Änderungen. Weitere Informationen zum Thema Zwangsrente und Berechnungsbeispiele zur Unbilligkeit sind unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de veröffentlicht.


LANDESBEAUFTRAGTER FÜR DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSFREIHEIT
TLfDI veranstaltete Tagung über Datenschutz, Bildung und Schule

Vom 28.-30.11.2016 tagten unter dem Vorsitz des TLfDI zum wiederholten Mal der Arbeitskreis (AK) Datenschutz und Bildung und der Unterarbeitskreis (UAK) Datenschutz und Schule. Bereits in der letzten Sitzung initiierte der TLfDI eine enge Kooperation mit der Kultusministerkonferenz, um Medienkompetenz effektiv im schulischen Alltag zu implementieren. Der Leiter der Koordination "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz erläuterte den gegenwärtigen Stand der Gesamtstrategie "Bildung in der digitalen Welt", an dessen Erarbeitung sich auch der TLfDI und die AK-Mitglieder im Vorfeld beteiligt hatten. Der AK ist zuversichtlich, dass die in dem Papier für den Kultusbereich formulierten Vorgaben zu einer intensiven Vermittlung von Datenschutz bei Lernenden und Lehrenden beitragen werden. Weiterhin hatte der TLfDI eine Vertreterin des MDR sowie eine Abordnung der Thüringer Landesmedienanstalt eingeladen, die über ihre Tätigkeiten sowie über Projekte berichteten, die in Zusammenarbeit mit dem TLfDI zur Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern entstehen. Im UAK gab es reichlich Gesprächsbedarf über die bereits am 25. Mai dieses Jahres in Kraft getretene und nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren am 25. August 2018 wirksam werdende EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Gesetzgeber bzw. die für den Kultusbereich zuständigen Ministerien müssen bis dahin alle schulrechtlichen Vorschriften dieser EU-Verordnung anpassen. Die Landesdatenschutzbeauftragten sind sich einig, dass die Zeit zur Umsetzung drängt. Ein weiteres Schwerpunktthema ergab sich aus dem fortschreitenden Einsatz von elektronischen Medien zur Verarbeitung von Schüler-, Eltern- und Lehrerdaten zu schulischen Zwecken. Dies beginnt beim Austausch von Informationen mittels E-Mail, geht über die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten durch Lehrkräfte für schulische Zwecke, die Verwendung von Messenger-Diensten zur dienstlichen Kommunikation und hört bei der Nutzung von digitalen Klassenbüchern noch lange nicht auf. Zu diesen Themen sind Veröffentlichungen des AK zu erwarten.


LANDESBEAUFTRAGTER DES FREISTAATS THÜRINGEN ZUR AUFARBEITUNG DER SED-Diktatur
Forschung zum verfehlten Umgang mit NS-Verbrechen in der DDR

"Die Nazis waren doch alle im Westen" - dies ist und war häufig die landläufige Meinung über den Verbleib nationalsozialistischer Täter, Führungspersönlichkeiten und Mitläufer nach dem Zweiten Weltkrieg. Waren aber wirklich alle belasteten Personen, die sich in der SBZ und der DDR aufhielten, von der Sowjet- und der DDR-Justiz ihrer gerechten Strafen zugeführt worden oder frühzeitig in den Westen gegangen? "Der verordnete Antifaschismus bzw. der DDR-Gründungsmythos, dass Alt-Nazis nur im Westen sitzen, hat der (juristischen) Aufarbeitung geschadet. Vertuschungsmaßnahmen und inkonsequente Strafverfolgung waren keine Seltenheit", erklärt Dr. Matthias Wanitschke, Referent für politische Bildung beim Landesbeauftragten. Gemeinsam mit Medizinhistorikerin PD Dr. Susanne Zimmermann hatte Wanitschke in diesem Zusammenhang zum Thema Kindereuthanasie im Dritten Reich und der Rolle verantwortlicher Ärzte in der DDR geforscht.

Anhand konkreter Fälle aus der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt im thüringischen Stadtroda zeigt sich, wie funktional die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der DDR geschah. In den 1960er Jahren hatte die Staatssicherheit Indizien gefunden, die dort tätige Ärzte für die NS-Kindereuthanasie verantwortlich machte. Eine juristische Verfolgung wurde jedoch verhindert. "Der SED-Staat wusste, dass einige DDR-Ärzte in die Verbrechen der Kindereuthanasie verstrickt waren. Weil eine prozessuale Klärung der Indizien dabei auch SED-Genossen belastete und den SED-Gründungs-Mythos in Frage stellte, wurde das Belastungsmaterial archiviert und seinerzeit nicht zur juristischen Aufarbeitung genutzt", erklärt Wanitschke weiter.

Im Zuge des Films "Nazikarrieren in der DDR?" von Christian Schulz und Claudia Gründer wird anhand dieses und weiterer Beispiele die Vergangenheit des "einzigen antifaschistischen deutschen Staates" beleuchtet und auf seinen tatsächlichen Umgang mit Alt-Nazis, NSDAP-Mitgliedern, Mitläufern bis hin zu Kriegsverbrechern untersucht. Der Film ist derzeit auf MDR online abrufbar.


Die Landesbeauftragten

Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
Dr. Kurt Herzberg
http://www.buergerbeauftragter-thueringen.de
Tel.: 0361 37 71871
Fax: 0361 37 71872
Mail: buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Dr. Lutz Hasse
http://www.tlfdi.de
Tel.: 0361 37 71900
Fax: 0361 37 71904
Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de

Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA)
Christian Dietrich
www.thla-thueringen.de
Tel.: 0361 37 71951
Fax: 0361 37 71952
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2016

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