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BILDUNG/1461: Medizinstudium - Gerechtigkeit bei der Studienplatzvergabe muss kommen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Dezember 2017

Medizinstudium - Gerechtigkeit bei der Studienplatzvergabe muss kommen


Daniela de Ridder, zuständige Berichterstatterin:

Das Bundesverfassungsgericht hat das Auswahlverfahren im Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärt: Zur Wahrung der Chancengleichheit muss der Gesetzgeber den Hochschulen einen Rahmen für bundesweit einheitliche und vergleichbare Auswahlverfahren geben, die über den Einbezug der Abiturnote hinausgehen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil ausdrücklich und sieht sich darin bestätigt, dass das Gesundheits- und das Bildungsministerium im Bund beim "Masterplan Medizinstudium 2020" eine substanzielle Reform versäumt haben.

"Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich, da wir bereits im Zuge der Verhandlungen zum 'Masterplan Medizinstudium 2020' auf gravierende Mängel hingewiesen haben. Das Urteil überrascht daher nicht, haben sich die beiden zuständigen Unionsminister Gröhe und Wanka doch zu sehr auf die Landarztquote versteift und die weiteren wichtigen Bereiche absolut unzureichend nebenher oder gar nicht verhandelt. So gibt es keine notwendige Präzision und Vergleichbarkeit bei weiter zu berücksichtigenden Auswahlverfahren.

Bedenklich ist zudem, dass die Bundestagsabgeordneten während des Reformprozesses nicht adäquat eingebunden wurden. Nun besteht die Herausforderung, einen gesetzlichen Rahmen für präzise und einheitliche Vergabeverfahren zu schaffen, der dafür sorgt, dass die Abiturnote nicht mehr das alleinige Auswahlkriterium ist und somit die Chancen zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Studium erhöht werden.

Dennoch darf das Urteil auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir zur Lösung des Ärztemangels generell mehr Studienplätze benötigen. Auch hier hat es das Bundesbildungsministerium versäumt, zusammen mit den Ländern an angemessenen Lösungen zu arbeiten."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 590 vom 19. Dezember 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2017

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