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BILDUNG/921: Grundgesetzänderung muss Bildung voranbringen


SPD-Pressemitteilung 178/12 vom 30. Mai 2012

Ahnen: Grundgesetzänderung muss Bildung voranbringen



Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Grundgesetzänderung in Art. 91b GG erklärt die Vorsitzende des Gesprächskreises Bildung beim SPD-Parteivorstand, die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen:

Die SPD will eine Grundgesetzänderung für mehr Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Wenn wir eine Verfassungsänderung vereinbaren, dann sollten wir sie richtig machen, um Bildung in Deutschland wirklich voranzubringen.

Deshalb tritt die SPD dafür ein, dem Bund über einen neuen Artikel 104c GG die Möglichkeit zu dauerhaften Finanzhilfen für Bildung zu geben und damit die Bund-Länder-Zusammenarbeit zu stärken. Das umfasst ganz ausdrücklich die Hochschulen, die Schulen und alle anderen Bildungseinrichtungen. Bund und Länder sollen sich im Konsens darüber verständigen, wo die dringlichsten Herausforderungen im Bildungs- und Wissenschaftssystem liegen, die man gemeinsam anpacken möchte. Es geht um verlässliche und finanziell abgesicherte Perspektiven für alle Beteiligten.

Das deutsche Bildungssystem als Ganzes steht vor großen Herausforderungen. Der massive Ausbau der Kita-Plätze, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vor allem im Schulbereich und die Schaffung zusätzlicher Studienplätze zeigen, wie groß die Aufgaben sind. Das können Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schaffen. Deshalb setzten wir uns für eine Aufhebung des Kooperationsverbots und die Schaffung einer neuen Kooperationskultur ein, um Bildung gemeinsam wirklich voranzubringen.

Die Bundesregierung hat sich mit dem heutigen Beschluss einmal mehr auf einen Minimalkonsens in der schwarz-gelben Koalition zurückgezogen. Damit bleibt sie entscheidende Antworten auf die großen Herausforderungen im Bildungs- und Wissenschaftssystem schuldig.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 178/12 vom 30. Mai 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2012