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ARBEIT/1114: SPD-Parteivorstand - Der gesetzliche Mindestlohn ist ein historischer Erfolg


SPD-Pressemitteilung vom 13. April 2015

SPD-Parteivorstand: Der gesetzliche Mindestlohn ist ein historischer Erfolg


Der SPD-Parteivorstand hat in seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Seit gut 100 Tagen gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit wird auch in unserem Land nachvollzogen, was in den meisten unserer europäischen Nachbarländer zum Teil schon seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit ist. Wir haben gehalten, was wir versprochen haben.

Der gesetzliche Mindestlohn war aus sozialen und ökonomischen Gründen lange überfällig. Millionen Menschen waren im Niedriglohnsektor beschäftigt. Selbst Vollzeitarbeit versetzte viele Menschen nicht in die Lage, ein Leben ohne ergänzende staatliche Fürsorgeleistungen zu führen. Viele Betriebe, die vorher schon faire Löhne gezahlt haben, sahen sich einer heftigen Konkurrenz durch Dumpinglöhne ausgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2015 profitieren 3,7 Millionen Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Das ist gut für jeden Einzelnen und es ist gut für unsere Wirtschaft insgesamt. Der Mindestlohn stärkt die Kaufkraft und Binnennachfrage und unterstützt damit zusätzlich die hauptsächlich durch Exporterfolge getragene gute konjunkturelle Entwicklung in unserem Land.

Die meisten Betriebe setzen den gesetzlichen Mindestlohn reibungslos um. Sie profitieren genauso wie ihre Beschäftigten, denn sie können sich im Wettbewerb mit guten Produkten und Dienstleistungen durchsetzen und haben es nicht mehr mit Schmutzkonkurrenz über Lohndumping zu tun. Die im Vorfeld inszenierten Horrorszenarien mancher Wirtschaftsexperten und Institute über massive Beschäftigungsverluste haben sich als gegenstandslos erwiesen. Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik weisen einen ungebrochenen Trend zu höherer Erwerbstätigkeit und einem höheren Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus.

Ein neues Gesetz schafft immer Unsicherheiten. Das ist normal und war zu erwarten. Natürlich nehmen wir die Sorgen vieler Arbeitgeber ernst. Deshalb kommt es jetzt darauf an, zu informieren und wo nötig, Klarheit zu schaffen. Das Bundesarbeitsministerium hat dafür eine Hotline eingerichtet, die gut angenommen wird, von Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wo es nötig ist, Klarheit zu schaffen, machen wir das. Keiner verweigert sich einem aufklärenden Gespräch und es werden realitätsnahe Lösungen gefunden. So erfolgte in den letzten Wochen eine Reihe an Klarstellungen über die Anwendung des Mindestlohngesetzes. Praxisnahe Lösungen und Verabredungen wurden für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Sportvereine oder auch im Schaustellergewerbe getroffen.

Manche Arbeitgeberfunktionäre und leider auch aus Kreisen der Union wird aber eine beispiellose Kampagne gegen den Mindestlohn geführt. Der Mindestlohn wird als "Bürokratiemonster" diskreditiert, die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit soll verändert oder gar abgeschafft werden, die Kontrolle des Mindestlohns eingeschränkt und weitere Beschäftigtengruppen vom Mindestlohn ausgenommen werden.

Dazu stellt der SPD-Parteivorstand fest:

Für die erfolgreiche Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns ist die effektive Kontrolle seiner Einhaltung unverzichtbar. Dies belegen alle Erfahrungen aus dem europäischen Ausland. Eine effektive Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns setzt voraus, dass besonders in Branchen, die schon bisher stark missbrauchsanfällig waren und in denen Niedriglöhne weit verbreitet sind, die Arbeitszeit dokumentiert wird. In vielen Branchen gilt die Dokumentationspflicht auch schon bisher nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Arbeitszeitaufzeichnung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften und kann unbürokratisch erledigt werden.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde. Daher ist nicht nur die absolute Lohnhöhe entscheidend, sondern auch der Umfang der Arbeitszeit. Bei der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit geht es nicht um einen "Generalverdacht" gegen Arbeitgeber, sondern um die Schaffung einer Datengrundlage, auf der die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert werden kann. Eine effektive Kontrolle hilft auch der großen Mehrheit der Betriebe, die sich an die Gesetze halten, gegen unlautere Konkurrenz über Lohndumping.

Gerade im Bereich der geringfügigen Beschäftigung war und ist Lohndumping weit verbreitet. Die große Mehrheit der Mini-Jobber verdiente bisher weniger als 8,50 Euro. Eine Abschaffung der Dokumentation der Arbeitszeit wäre gerade bei geringfügig Beschäftigten das Einfallstor zur Umgehung des Mindestlohns und ist mit der SPD deshalb nicht zu machen.

Die ebenso kritisierte Auftraggeberhaftung des Mindestlohngesetzes soll die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch dort sicherstellen, wo ein beauftragter Unternehmer zur Erledigung seiner Aufgabe weitere Unternehmer einschaltet. Die Auftraggeberhaftung existiert im Arbeitnehmerentsendegesetz schon lange und hat sich bewährt. Sie stellt sicher, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht im Wege sogenannter "Subunternehmerketten" umgangen werden kann. Insofern ist die Auftraggeberhaftung unverzichtbar.

In den letzten Jahren müssen wir feststellen, dass junge Menschen nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums als "Praktikanten" eingestellt und oft für wenig oder gar kein Entgelt als reguläre Arbeitskräfte eingesetzt werden. Diese häufig mit dem Begriff "Generation Praktikum" bezeichnete Entwicklung wollen wir beenden. Deshalb sind die jetzt gefundenen Regeln im Mindestlohngesetz sachgerecht. Wir lehnen auch hier Änderungen über die bereits getroffenen Regeln hinaus ab.

Manche Kritik offenbart, dass der Vorwurf der Bürokratie vorgeschoben wird, wo Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz das wirkliche Problem sind. Ein Mindestlohn auf Stundenlohnbasis erfordert zwingend die Dokumentation der Arbeitszeit. Mit der SPD wird es keine Aushöhlung des Mindestlohnes oder des Arbeitszeitgesetzes geben.

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Erfolg und ein wichtiger Schritt, in unserem Land die Würde und den Wert von Arbeit wieder herauszustellen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 071/15 vom 13. April 2015
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
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Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2015

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