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FINANZEN/1864: Rückführung des Soli entlastet 90 Prozent der Einkommensteuerzahler


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. November 2019

Arbeitsgruppe: Finanzen

Rückführung des Soli entlastet 90 Prozent der Einkommensteuerzahler


Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

Der Finanzausschuss hat heute die Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Dadurch werden 90 Prozent der bisherigen Zahler ab 2021 vollständig entlastet.

"Mit der Rückführung des Solidaritätszuschlages wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Soli wird in einem ersten Schritt für 90 Prozent der bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 vollständig abgeschafft. Dies wird durch eine Anhebung der bestehenden Freigrenze erreicht. Durch eine Minderungszone, in der nach Überschreiten der Freigrenze die Belastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung herangeführt wird, werden weitere Steuerpflichtige teilweise entlastet. Das Entlastungsvolumen beträgt 10 Milliarden Euro.

Der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bleiben damit mehr Geld auf dem Konto. Höhere Nettoeinkommen erhöhen die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur. Die Rückführung des Solidaritätszuschlags ist sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. November 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2019

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