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EUROPA/1528: CETA - Vorläufige Anwendung nur eingeschränkt möglich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. September 2016

Arbeitsgruppe: Angelegenheiten der Europäischen Union

CETA -Vorläufige Anwendung nur eingeschränkt möglich


Norbert Spinrath, Europapolitischer Sprecher:

CETA, das geplante Handelsabkommen mit Kanada, ist ein gemischtes Abkommen. Sachverständige haben dies im gestrigen Expertengespräch des Europa-Ausschusses überzeugend dargelegt. Der Bundestag hat damit eine besondere Verantwortung, die er kontinuierlich wahrnehmen wird: Bei der anstehenden Unterzeichnung, vorläufigen Anwendung und endgültigen Ratifizierung. Die SPD-Bundestagsfraktion wird diese Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, das Handelsabkommen im parlamentarischen Verfahren kritisch, aber konstruktiv zu prüfen und zu begleiten.

"Das Expertengespräch hat nochmals klar herausgearbeitet, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist, das sowohl von der EU als auch von allen ihren Mitgliedstaaten beschlossen werden muss. Der EU ist zwar die klassische Außenhandelspolitik übertragen worden, aber CETA, als bisher umfassendstes Abkommen, geht deutlich darüber hinaus. Es erfasst auch Bereiche, etwa den Schutz von Portfolioinvestitionen, die in nationaler Zuständigkeit liegen.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das gesamte Abkommen vorläufig anzuwenden. Grundsätzlich ist die vorläufige Anwendung ein guter Weg, um durch Erfahrungen in der Praxis Vertrauen zu schaffen und auf mögliche Probleme noch vor der endgültigen Ratifizierung reagieren zu können. Aber nur die europäischen Teile des Abkommens dürfen vorläufig zur Anwendung kommen, nicht jedoch die Bereiche, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Hierauf wird die SPD-Fraktion achten. Andernfalls läge ein "ausbrechender Rechtsakt" gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vor. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung angekündigt hat, für die Eingrenzung der vorläufigen Anwendung zu sorgen, und gleichzeitig beispielsweise die Vorschriften über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren von der vorläufigen Anwendung auszunehmen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 518 vom 9. September 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2016

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