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GESUNDHEIT/720: Über ärztliche Zwangsbehandlungen darf nicht leichtfertig entschieden werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. November 2012

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Über ärztliche Zwangsbehandlungen darf nicht leichtfertig entschieden werden



Zum aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Thema ärztliche Zwangsmaßnahmen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Ärztliche Zwangsmaßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen dar. Deshalb muss der Gesetzesentwurf vom Gesundheitsausschuss genau geprüft und diskutiert werden. Ein beschleunigtes Verfahren ohne öffentliche Anhörung unter Beteiligung des Gesundheitsausschusses, wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen hat, lehnen wir als SPD-Bundestagsfraktion ab.

Eine Anhörung unter Beteiligung des Gesundheitsausschusses stellt sicher, dass alle betroffenen Verbände und Organisationen, die mit diesem Bereich befasst sind, gehört und ihre Einwände berücksichtigt werden können. Beispielsweise muss mit dem Gesetz sichergestellt sein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung gemäß des Übereinkommens der Vereinten Nationen ausreichend bedacht werden. Auch die Rolle von Patientenverfügungen sowie die genauen Beschränkungen von Zwangsbehandlungen müssen erwägt werden.

Unzulässige und vermeidbare Zwangsbehandlungen darf es nicht geben. Es muss alles dafür getan werden, dass die Grundrechte von psychisch kranken Menschen keinesfalls verletzt werden.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1323 vom 27. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2012