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GESUNDHEIT/758: Experten lassen nichts übrig vom schwarz-gelben Präventionsgesetz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Mai 2013

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Experten lassen nichts übrig vom schwarz-gelben Präventionsgesetz



Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Prävention erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Vernichtender kann eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf kaum sein. Die große Mehrheit der Sachverständigen kritisiert das von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Förderung der Prävention heftig.

Vor allem die Übertragung von Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde kritisiert. Sowohl die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als auch die geladenen Wissenschaftler bemängelten die alleinige Finanzierung der bereitgestellten Mittel durch die gesetzlich Versicherten und die fehlende gesamtgesellschaftliche Ausrichtung des Gesetzentwurfes. Überhaupt sei der Gesetzentwurf kein echtes Präventionsgesetz, sondern nur ein Etikettenschwindel.

Der von Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) vorgelegte Entwurf ist ein Bürokratieförderungsgesetz. Eine sogenannte "Ständige Präventionskonferenz" soll alle vier Jahre einen Bericht vorlegen. Doch kann diese nicht die "Projektitis" in der Prävention und Gesundheitsförderung abbauen. Das ineffektive Nebeneinander kann von einer vierjährigen Konferenz kaum unterbunden werden - ein vollkommen unnützer Vorschlag, so die Experten.

Zusätzliche Mittel für die BZgA sollen in Maßnahmen im Bereich der Lebenswelten der Menschen fließen. Zwar lobten die Sachverständigen die grundsätzliche Absicht, den Settingbereich zu stärken, doch sei die BZgA nicht der beste Akteur und hätte kaum Erfahrung in diesem Bereich. Dass allein die gesetzlich Versicherten Präventionsmaßnahmen finanzieren sollen, die Private Krankenversicherung aber nicht, wurde als Klientelpolitik kritisiert. Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in die alle investieren sollten.

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Gesundheitsförderung kein weiteres schwarz-gelbes Feigenblatt für den Wahlkampf braucht, sondern ein echtes Präventionsgesetz, das die Präventionsprogramme bündelt, sie ineinandergreifen lässt und Nachhaltigkeit und Evaluation sicherstellt. Das was die Merkel-Regierung mit dem Präventionsgesetz macht, ist das Gegenteil davon.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 595 vom 15. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013