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GESUNDHEIT/794: Rechte der Patientinnen und Patienten stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. Mai 2014

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Rechte der Patientinnen und Patienten stärken



Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin,
Helga Kühn-Mengel, zuständige Berichterstatterin:

Im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetzes (FQWG) wollen wir mit einem Ergänzungsantrag die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Zum 1. Januar 2016 wollen wir die Fördersumme der Unabhängige Patientenberatung (UPD) von rund 5,6 Millionen auf 9 Millionen Euro aufstocken. Damit können wir die neutrale und unabhängige Beratung für Patientinnen und Patienten verbessern. Gleichzeitig unterstützen wir das Ziel, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte adäquat wahrnehmen können.

"Die Ausweitung der Fördermittel zeigt unsere starke Anerkennung für die Arbeit der UPDs. Mit der Erhöhung der Fördersumme auf neun Millionen Euro lassen sich sowohl die Personalressourcen als auch die Anzahl der Beratungsstellen ausweiten.

Bestandteil des Ergänzungsantrags ist es zudem, den Förderzeitraum von fünf auf sieben Jahre zu erhöhen. Patientinnen und Patienten sollen sich auch in Zukunft auf eine unabhängige Beratung, neutrale Informationen und Unterstützung verlassen können.

Wir wollen die Personalressourcen in den Beratungsstellen gezielt verstärken, damit vor allem die telefonische Erreichbarkeit ausgebaut werden kann. Die UPDs beraten bis zu 80.000 Patientinnen und Patienten im Jahr. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, ist eine Aufstockung der Fördermittel dringend notwendig, um den bestehenden Rechtsanspruch auf Beratung auch tatsächlich einzulösen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 296 vom 22. Mai 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014