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GESUNDHEIT/867: Die größte Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit ihrem Beginn



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. November 2015

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Die größte Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit ihrem Beginn

Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

Ein Meilenstein der deutschen Pflegepolitik: Der Deutsche Bundestag verabschiedet am Freitag das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Wir führen damit für die Zeit ab 1. Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein. Vor allem Demenzkranke erhalten damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen zusteht.

"Die SPD hat viele Jahre für diese Reform gekämpft: Zwei hochkarätige ExpertInnenbeiräte haben die pflegefachliche und politische Grundlage geschaffen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen und darauf, was sie für mehr Lebensqualität brauchen. Die Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr begrenzt über Verrichtungen definiert, sondern umfassender und individueller. Auf dieser Basis erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigen ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade - bisher waren es drei Pflegestufen.

Das Pflegestärkungsgesetz II garantiert einen Bestandsschutz für alle Pflegebedürftigen, die bereits Leistungen erhalten. Ab dem 1. Januar 2017 werden bis zu 500.000 Menschen überhaupt erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung. Ein ExpertInnengremium erhält im PSG II den Auftrag, ein Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass dabei der Zusammenhang zwischen Qualität und guter Arbeit der Pflegekräfte im Blick ist.

Die SPD nimmt die individuellen Lebenswelten ernst. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass in der begleitenden Evaluation des Gesetzes neben den Merkmalen Geschlecht und Migrationsbiographie auch die sexuelle Identität als Kriterium einer individuellen Pflege berücksichtigt wird."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 796 vom 13. November 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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