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INNEN/2235: Vollharmonisierter echter Daten- und Verbraucherschutz auf EU-Ebene dringend notwendig


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 30. März 2012

AG Inneres
AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vollharmonisierter echter Daten- und Verbraucherschutz auf EU-Ebene dringend notwendig



Anläßlich der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag über die EU-Datenschutzreform sowie Daten- und Verbraucherschutz in den sozialen Netzwerken erklären die zuständigen Berichterstatter Gerold Reichenbach und Kerstin Tack:

In den letzten Jahren prägen Datenschutzskandale, Verstöße von Unternehmen gegen den Daten- und Verbraucherschutz immer häufiger die Schlagzeilen. Die jüngsten Diskussionen um die neuen Nutzungsbedingungen von Google und das Urteil des Berliner Landgerichtes gegen Facebook sind nur weitere Beispiele dafür. Die Häufigkeit solcher Vorfälle verdeutlicht, daß ein Handeln seitens des Gesetzgebers nicht nur dringend notwendig, sondern auch längst überfällig ist. Die Vorfälle zeigen aber auch, daß Daten- und Verbrauchschutz im digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir brauchen einheitliche europäische Regelungen auf hohem Niveau und mit Durchsetzungskraft.

Wir begrüßen daher die Initiative der Europäischen Kommission, die einen Entwurf zu einer Datenschutzverordnung vorgelegt hat. In diesem Entwurf werden sowohl der Persönlichkeits- als auch der Verbraucherschutz der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt gerückt. Das ist richtig so.

Durch die Verordnung wird der Anwendungsbereich des Rechts ausgeweitet, sodaß auch international agierende Unternehmen wie Google und Facebook erfaßt werden, wenn sie Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger erheben oder verarbeiten. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit - im Übrigen auch für Unternehmen - und vereinfacht den Vollzug.

Zu begrüßen sind bei der vorgelegten Verordnung die klare Stärkung des Einwilligungserfordernisses, das sogenannte Recht auf Vergessen-werden, die Verankerung von nutzerfreundlichen Konstruktionen (privacy by design/by default) und das Recht der Datentransportabilität. All diese Maßnahmen stärken den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer erheblich.

Wir fordern die Bundesregierung auf sich in die weiteren Verhandlungen zur Ausgestaltung des europäischen Datenschutzrechts konstruktiv einzubringen, einer Verschlechterung der geltenden Standards im weiteren Verfahren entgegen zu wirken und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Mängel zu unterbreiten. Dazu gehören die Reduzierung der umfangreichen Befugnisse der Europäischen Kommission per delegiertem Rechtsakt datenschutzrechtliche Regelungen zu erlassen, ohne daß die notwendige Flexibilität zur Anpassung an neue Entwicklungen verloren geht. Außerdem sollte sie sich für die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten auch gegenüber der Kommission einzusetzen. Nicht hinnehmbar ist des Weiteren die willkürliche niedrige Altersgrenze beim Kinderschutz sowie die mit 250 viel zu hohe Schwelle der erforderlichen datenverarbeitenden Personenzahl in Betrieben zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Darüberhinaus fordern wir die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen erneut auf, nicht weiter den deutschen Bürgerinnen und Bürgern bereits bestehenden europäischen Daten- und Verbraucherschutz vorzuenthalten.

Seit mehr als einem Jahr ist die Umsetzung der sogenannten Eprivacy-Richtlinie in deutsches Recht überfällig. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie seitens der schwarz-gelben Koalition wird den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ihr Recht auf mehr Schutz ihrer Daten und beim Surfen im Netz vorenthalten. Dieser rechtswidrige Zustand zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher muß endlich beendet werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Schwarz-Gelb hat keine Entschuldigung mehr für ihre Untätigkeit. Die Bundesregierung muß Verbraucherschutz im Netz endlich ernst nehmen und nicht nur Lippenbekenntnisse ablegen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 383 vom 30. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2012