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INNEN/2747: Erstmalig Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 3. Juli 2015

Arbeitsgruppe: Inneres

Erstmalig Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder


Mahmut Özdemir, zuständiger Berichterstatter

Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Karenzzeitgesetz verabschiedet. Bei Interessenkonflikten wird ab sofort zum ersten Mal auf Bundesebene eine Wartezeit von zwölf, in Sonderfällen von 18 Monaten gelten, wenn Politiker von der Regierungsbank in Unternehmen wechseln.

"Um mögliche Interessenkonflikte abzuwenden, hatte die SPD schon in ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 eine klare Regelung für den Jobwechsel von Politikerinnen und Politikern gefordert und sie dann in der Koalitionsvereinbarung verankert. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir dieses Vorhaben umgesetzt und die nötige Transparenz bei der Durchlässigkeit zwischen Politik und Wirtschaft hergestellt.

Eine Karenzzeit beugt der Beeinflussung von Amtshandlungen durch die Interessen des möglichen neuen Arbeitgebers vor. Umgekehrt sollen ausscheidende Spitzenpolitiker nicht von der Regierungsbank aus als Lobbyisten für Unternehmen engagiert werden, weil sie über Insiderwissen verfügen. Wir wollen Kenntnisse des Regierungsamtes schützen, die auf Kosten des Steuerzahlers erworben wurden und verhindern, dass sie zum wirtschaftlichen Gut werden.

Das Gesetz gibt vor, dass die Absicht einer Neubeschäftigung innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Bundesregierung anzuzeigen ist. Wir haben in den parlamentarischen Beratungen noch präzisiert, dass die Anzeige mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen muss. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Bundesregierung den Einstieg in den neuen Job für einen Monat untersagen.

Ein unabhängiges Gremium berät dann über den Gegenstand der Anzeige und unterbreitet dem Bundeskabinett einen Handlungsvorschlag. Dieses entscheidet schließlich, ob im Einzelfall ein Interessenkonflikt vorliegt oder nicht und die Aufnahme der neuen Beschäftigung für bis zu zwölf und im Ausnahmefall 18 Monate zu untersagen ist."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 530 vom 3. Juli 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2015

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