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INNEN/2827: Einigung zum Ausweisungsrecht ist Vorschlag mit Augenmaß



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Januar 2016

Einigung zum Ausweisungsrecht ist Vorschlag mit Augenmaß

Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht zeigen vor allem Eines: Wir
müssen die Polizei personell und durch bessere Ausstattung in die Lage
versetzen, solche und andere Straftaten künftig effektiver zu verhindern.
Zudem müssen Straftaten schnell aufgeklärt, schnell abgeurteilt und die
Täter konsequent bestraft werden - unabhängig davon, woher sie kommen. Wir
müssen uns auch darüber verständigen, wie wir in Zukunft mit kriminellen
Ausländern umgehen wollen. Das dient nicht zuletzt dem Schutz und der
Akzeptanz aller gesetzestreuen Flüchtlinge. Wir begrüßen den Vorschlag von
Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas zur
erleichterten Ausweisung von Straftätern.

"Nach den abscheulichen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderswo müssen diese jetzt schnell aufgeklärt, die Täter müssen ermittelt und konsequent bestraft werden - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer Religion.

Zugleich müssen wir uns darüber verständigen, ob weitere gesetzliche Änderungen notwendig werden. Blinder Aktionismus und die Forderung nach immer mehr Gesetzesverschärfungen helfen uns nicht weiter. Es geht jetzt nicht um parteipolitische Profilierung. Es geht darum, schnell vertretbare und praktikable Lösungen zu finden. Daher begrüßen wir die Einigung, die Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas heute Mittag zur erleichterten Ausweisung von Straftätern getroffen haben. Der Vorschlag sieht vor, dass ein krimineller Ausländer bereits dann ausgewiesen werden kann, wenn er wegen eines vorsätzlich begangenen schwerwiegenden Deliktes, zum Beispiel gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Auch soll Asylsuchenden, die Straftaten begehen, künftig konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling und die damit verbundenen Privilegien versagt werden."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13 vom 12. Januar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2016

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