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MEDIEN/308: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Lückenfüller


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Lückenfüller



Zum Abschluss der Enquête-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft" und mit Blick auf die Handlungsempfehlungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärt der medienpolitische Sprecher der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann: Die Enquête-Kommission hat gestern intensiv über die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet diskutiert und einstimmig eine Empfehlung angenommen, derzufolge die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene Regel, journalistische Inhalte nach einigen Tagen wieder zu löschen (Depublikationspflicht) grundsätzlich aufgehoben werden soll. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde diese begrüßenswerte Handlungsempfehlung aber dahingehend ergänzt, dass dies nur für diejenigen Angebote gelten soll, die einen Mehrwert im Vergleich zu den Angeboten von privaten Anbietern haben. Die SPD-Bundestagsfraktion distanziert sich entschieden von dieser fragwürdigen Position, weil diese die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine Lückenfüller-Funktion reduzieren würde.

Statt einer Beschränkung des Funktionsauftrages im Onlinebereich durch eine Ausweitung der Begrenzungsfunktion des 3-Stufen-Tests sollte vielmehr darum gerungen werden, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Rahmen seiner verfassungsgerichtlich bestätigten Entwicklungsgarantie höchstmögliche und zukunftsfähige Qualitätsstandards erzeugen kann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf kein Lückenfüller sein, sondern Garant für hochwertige Inhalte. Hier bedarf es Verbesserungen, aber keiner Systemfrage, wie sie die Regierungskoalition stellt. Es sollte insgesamt um mehr Angebote von Qualitätsmedien im Netz gehen und nicht um weniger.

Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Auffassung, dass Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Sender durchaus in den publizistischen Wettbewerb mit Angeboten kommerzieller und nicht-kommerziell tätiger Privater treten sollen. Dieser Qualitätswettbewerb hat dem dualen System insgesamt genutzt und Deutschland zu einem der Länder mit dem besten Programmangebot gemacht. Dieses Verständnis haben alle Länder und der Bund im Verfahren um die Einordnung der Rundfunkfinanzierung als Beihilfe geteilt. Nur gemeinsam können alle Medienarten hochwertige Informationen für jetzige und zukünftige Generationen attraktiv machen. Den Online-Angeboten kommt hier eine eigenständige kommunikative Aufgabe zu, die umso wichtiger wird, je mehr sich (vor allem auch jüngere) Bürgerinnen und Bürger über gesellschaftliche relevante Vorgänge über das Internet informieren. Vor diesem Hintergrund befürworten wir die Fortschreibung des rundfunkstaatsvertraglichen Auftrags der Anstalten, Telemedien anzubieten.

Der neue Rundfunkbeitrag wirft zu recht auch Fragen bei den Nutzerinnen und Nutzern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. Mit einer solidarischen Beitragsfinanzierung gehen entsprechende Begründungspflichten einher. Dies gilt vor allem mit Blick auf für die Nutzerinnern und Nutzer schwer nachvollziehbare Depublikationspflichten. Wir fordern eine klare Strategie und einen Kriterienkatalog, der dem Publikum und auch den Konkurrenten klar macht, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten öffentlich-rechtliche Angebote zum publizistischen Wettbewerb einen Beitrag leisten können (und wo nicht). Es sollte ergebnisoffen und unter Benennung des "public value" geprüft werden, ob das Rundfunksystem die kommunikativen Interessen der Gesellschaft - unter Einbeziehung aller Anbieter und möglicher negativer Auswirkungen - optimal ausbalanciert. Hier sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten in der Pflicht.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 077 vom 29. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2013