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MEDIEN/402: Signal für Medien- und Kunstfreiheit setzen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. April 2016

Arbeitsgruppen: Kultur und Medien, Digitale Agenda

Signal für Medien- und Kunstfreiheit setzen


Martin Dörmann, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher:

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Antrag der Türkei auf Strafverfolgung Jan Böhmermanns zurückzuweisen. Sie sollte vielmehr deutlich machen, dass Medien- und Kunstfreiheit nicht verhandelbar sind.

"Den Antrag der Türkei auf Strafverfolgung Jan Böhmermanns im Hinblick auf dessen satirische Schmähkritik gegen Präsident Erdogan sollte die Bundesregierung ablehnen. Hierdurch würde ein klares Signal gesetzt, dass in Deutschland im Gegensatz zur Türkei Medien- und Kunstfreiheit konsequent geschützt werden. Zugleich würde dem von vielen Bürgerinnen und Bürgern gehegten Verdacht die Grundlage entzogen, die Bundesregierung sei aufgrund des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei erpressbar geworden.

Unabhängig wie man den von Jan Böhmermann selbst als Schmähkritik bezeichneten Beitrag bewerten mag: Es geht letztlich um das Aufzeigen von Grenzen der Satire mit deren Mitteln. Es ist keine politische Entscheidung, ob hierdurch ein Straftatbestand verletzt wurde. Die obliegt angesichts unserer Gewaltenteilung den Gerichten. Nach der persönlichen Strafanzeige durch Präsident Erdogan wird die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch einzuleiten ist. Nach den Paragraphen 103 und 104a Strafgesetzbuch ist der Bundesregierung ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob sie daneben die Ermächtigung zur Strafverfolgung im Hinblick auf diese spezielle Regelung zum Schutze ausländischer Organe erteilt. Dabei kann und muss sie letztlich auch die möglichen politischen Folgen einer Verfahrenseinleitung in ihre Abwägung einbeziehen. Im Ergebnis sprechen ganz überwiegende Gründe dafür, die Ermächtigung abzulehnen. Der Beitrag steht eindeutig im Zusammenhang mit einer satirischen Aufarbeitung einer hochaktuellen politischen Frage, nämlich, ob und inwieweit Meinungsfreiheit ein Wert ist, den der türkische Präsident respektiert.

Der politische Schaden, der durch eine Strafverfolgung ausgelöst würde, wiegt deutlich schwerer als mögliche außenpolitische Folgen im Verhältnis zur Türkei. Denn eine Ermächtigung zur Strafverfolgung würde von vielen so missverstanden, als würde die Bundesregierung der Verteidigung der Medien- und Kunstfreiheit weniger Raum einräumen als den Interessen des türkischen Präsidenten, und zwar vor dem Hintergrund des aktuellen Flüchtlingsabkommens mit der Türkei. Es darf aber weder der falsche Anschein entstehen, Satire- und Pressefreiheit in Deutschland könnten relativiert werden, noch, dass sich die Bundesregierung erpressbar gemacht hat. Die Bundesregierung muss deutlich machen, dass Grundrechte wie die Medien- und Kunstfreiheit nicht verhandelbar sind."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 199 vom 12. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2016

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