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MEDIEN/418: Seehofer-Vorschlag zur Fusion von ARD und ZDF ist medienpolitische Nebelkerze


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. September 2016

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Seehofer-Vorschlag zur Fusion von ARD und ZDF ist medienpolitische Nebelkerze


Martin Dörmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien:

Der vom CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer vorgebrachte Vorschlag, ARD und ZDF zur Kostenersparnis zu fusionieren, ist eine medienpolitische Nebelkerze. Dieser populistische Vorstoß dient offensichtlich vor allem dazu, sich beim AfD-Publikum anzubiedern, das in weiten Teilen eine Antihaltung gegen Journalismus im Allgemeinen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Speziellen pflegt.

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein grundlegender Pfeiler unserer Medienvielfalt und zugleich Garant für seriöse Berichterstattung. Deshalb greifen reine Kostenargumente zu kurz. Wir bewegen uns ohnehin auf einem Pfad der Beitragsstabilität, niemand muss also mit einer Erhöhung rechnen. Selbstverständlich müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten effizient und sparsam arbeiten, gerade auch im Hinblick auf Verwaltungskosten. Gleichzeitig müssen sie aber auch den gestiegenen Erwartungen an schnellem Informationsfluss, Programmvielfalt und hoher Qualität gerecht werden, und das in trimedialen Verbreitungswegen. Da lässt sich noch vieles optimieren, etwa im Hinblick auf Entscheidungsprozesse innerhalb der ARD, ein pauschaler Rückbau sowie eine langjährige Zusammenlegungsdebatte sind aber völlig kontraproduktiv.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eben keine Minimalversorgung, die sich zusammenstreichen ließe, sondern ein öffentliches Kulturgut, das den Auftrag hat, möglichst breite Bevölkerungsschichten mit unterschiedlichen Ansprüchen zu erreichen. Eine radikale Kürzung des Programmangebotes würde spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Auch das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot sollte vielfältig und pluralistisch sein."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 520 vom 12. September 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2016

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