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RECHT/428: Sukzessivadoptionen - Merkel bekommt erneut Nachhilfe durch das Bundesverfassungsgericht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Merkel bekommt erneut Nachhilfe durch das Bundesverfassungsgericht



Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungskonformität so genannter Sukzessivadoptionen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka: Die schwarz-gelbe Bundesregierung mit Kanzlerin Merkel an der Spitze diskriminiert nach wie vor gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Heute ist sie durch das Bundesverfassungsgericht erneut darauf gestoßen worden, dass dies verfassungswidrig ist.

Grundlage der Entscheidung sind eine Verfassungsbeschwerde sowie ein konkretes Normenkontrollverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob Artikel 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, weil darin die so genannte Sukzessivadoption (Adoption eines durch den Lebenspartner adoptierten Kindes) für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen ist. Nicht zur Überprüfung stand dagegen die Frage, ob der Ausschluss eingetragener Lebenspartner von der gemeinschaftlichen Adoption verfassungskonform ist. Nach geltendem Recht ist lediglich die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich, die so genannte Stiefkindadoption. Ehegatten dagegen wird sowohl die Möglichkeit der Stiefkindadoption als auch die der Sukzessivadoption eingeräumt.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften müssen endlich in allen Punkten der Ehe gleichgestellt sein - auch im Adoptionsrecht und beim Ehegattensplitting. Diese Benachteiligungen sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Völlige Gleichstellung und ein Ende jeglicher Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare erreichen wir aber vor allem durch eine Öffnung der Ehe auch für diese Lebensgemeinschaften. Dafür tritt die SPD-Bundestagsfraktion ein.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 176 vom 19. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013