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RECHT/496: Vorratsdatenspeicherung - keine nationalen Alleingänge


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Januar 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Keine nationalen Alleingänge



Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter:

Nach den Anschlägen auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" wird erneut der Ruf nach einer schnellen Einführung der Vorratsdatenspeicherung laut. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Auch angesichts der Ereignisse von Paris darf jetzt nicht in Aktionismus verfallen werden.

"Wir brauchen wirksame Mittel zur Eindämmung terroristischer Angriffe und geplanter Anschläge. Jedoch dürfen wir dabei nicht in Aktionismus verfallen.

Auch nach den Anschlägen von Paris gelten die klaren Aussagen des Koalitionsvertrages zur Vorratsdatenspeicherung. Darin haben wir die Umsetzung der europäischen Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten angekündigt. Diese wurde vom Europäischen Gerichtshof jedoch umfassend für nichtig erklärt. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich keine nationalen deutschen Alleingänge vor. Ich warne die Union davor nunmehr, so einen deutschen Alleingang reflexartig wieder ins Spiel zu bringen. Der Rahmen für eine solche neue Regelung ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes sehr eng."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 30 vom 15. Januar 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2015


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