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RECHT/505: Strafbarkeitslücken bei der Terrorismusbekämpfung schließen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. April 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Strafbarkeitslücken bei der Terrorismusbekämpfung schließen


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher; Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Im Deutschen Bundestag wird heute der Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten abschließend beraten. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Strafbarkeit der Ausreise in terroristischer Absicht sowie die Finanzierung terroristischer Taten. Wir kommen mit diesem Gesetzentwurf auch den Vorgaben einer UN-Resolution sowie einer Forderung der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force nach.

"Terrorismus darf nicht zum Exportgut werden. Deshalb müssen wir verhindern, dass Dschihadisten aus Deutschland ausreisen, um sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen und im Ausland Gewalttaten zu begehen. Nach dem heute zu beratenden Gesetzentwurf macht sich zukünftig derjenige strafbar, der in Krisengebiete reist oder zu reisen versucht, um dort ein terroristisches Ausbildungslager zu besuchen oder an Kampfhandlungen teilzunehmen.

Außerdem werden wir die Finanzkanäle von Terrororganisationen trocken legen. Durch unsere Neuregelung sind nun auch kleinste Zuwendungen an Terroristen unter Strafe gestellt. Die schärfsten Gesetze bringen jedoch nichts, wenn ihre Anwendung an Personalmangel scheitert. Die SPD hat sich deshalb in den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Generalbundesanwalt neue Stellen für die Bekämpfung von Terrorismus erhält. Zudem haben wir der Bundespolizei 20 Millionen Euro pro Jahr mehr für Ausrüstung und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und 405 zusätzliche Stellen geschaffen.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte außerdem die Wiedereinführung eines Straftatbestandes der Sympathiewerbung verhindern. Ein solcher Straftatbestand wäre reiner Aktionismus und ohne Nutzen gewesen. Das zeigt auch die Erfahrung mit der 2002 durch die rot-grüne Bundesregierung abgeschaffte Vorgängerversion, denn es gab keine diesbezüglichen Verurteilungen. Wer Mitglieder für Terrororganisationen, wie etwa den IS, anwirbt, macht sich auch nach den heute geltenden Gesetzen strafbar."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 333 vom 23. April 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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