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RECHT/619: Musterfeststellungsklage - Blockade der Union ist Affront gegen die Verbraucher


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Musterfeststellungsklage - Blockade der Union ist Affront gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher


Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz

Die andauernde Blockade der Musterfeststellungsklage durch die Union ist ein Affront gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit fehlt ihnen auch weiterhin dieses effektive Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte.

"Anlässlich des Deutschen Verbrauchertages am kommenden Montag bekräftigt die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderung nach der Einführung einer Musterfeststellungsklage. Es ist ärgerlich und bedauerlich, dass die Unionsfraktion die effektive Durchsetzung von Ansprüchen durch Musterfeststellungsklagen endgültig ablehnt.

Für die SPD gilt: Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen. Die Unionsfraktion stellt sich lieber schützend vor die wenigen Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel mit unzulässigen Gebühren abzocken, weil sie wissen, dass die wenigsten hohe Prozesskosten und Anwaltsgebühren in Kauf nehmen, um Kleinstbeträge einzuklagen. Diese Kleinstbeträge schlagen sich bei den Unternehmen aber als Millionengewinne nieder. Damit schadet die Union nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern sondern auch den vielen redlichen Unternehmen, die keine Millionen durch Abzocke scheffeln und verhindert damit fairen Wettbewerb.

Die unionsgeführten Ministerien und die Bundeskanzlerin verweigern seit Monaten den Start der Länder- und Verbändeanhörung des Referentenentwurfs von Verbraucherschutzminister Heiko Maas und die Unionsfraktion hat unseren Vorschlag, deren Änderungswünsche zu übernehmen und einen Fraktionsantrag noch vor der Sommerpause zu verabschieden, abgelehnt. Insbesondere VW-Geschädigten steht damit das Instrument der Musterfeststellungsklage nicht mehr zur Verfügung, um ihre Ansprüche durchzusetzen und deren Verjährung zu verhindern.

Wenn eine große Anzahl von Betroffenen geschädigt wird, bieten Musterfeststellungsklagen eine effektive Möglichkeit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig Rechtsfragen von Gerichten klären lassen können. Im Namen der Verbraucher können Verbraucherorganisationen oder auch Wirtschaftsorganisationen wie die Industrie- und Handelskammern Ansprüche wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchsetzen. Damit wird gerade eine amerikanische Anwaltsindustrie verhindert, weil Verbraucher sich dem Musterverfahren durch die Eintragung in ein öffentliches Klageregister beim zuständigen Gericht anschließen können. Das Ergebnis des Musterprozesses gilt dann auch für ihre Angelegenheit, so dass sie keinen eigenen Prozess anstrengen müssen. Dies ist auch im Sinne von Unternehmen, weil ein Unternehmen wie etwa VW dann nicht tausenden Prozessen ausgesetzt ist, sondern nur einem Musterverfahren."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 353 vom 17. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2017

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