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RECHT/690: Schutz von Geschäftsgeheimnissen - Hinweisgeber besser geschützt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. März 2019

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Hinweisgeber besser geschützt


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:

Mit dem heutigen Beschluss über das Umsetzungsgesetz der Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie haben wir für die Unternehmen, aber auch für Journalistinnen und Journalisten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertretungen mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wir sorgen mit dem Gesetz für einen fairen Interessenausgleich.

"Das Beispiel von Correctiv in der Cum-Ex-Affäre hat gezeigt, dass Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen und investigativer Journalismus wichtig und im Rahmen dieses Gesetzes zu schützen sind. Denn oft werden nur durch sie Umstände aufgedeckt, die das öffentliche Interesse gefährden oder verletzen. Auch wenn dadurch Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit kommen, so darf dies nicht zur Bestrafung oder Haftung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern oder Journalistinnen und Journalisten führen. Dies hat auch die Öffentliche Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren gezeigt. Wir brauchen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die oft gleichzeitig auch Beschäftigte sind.

Auch deshalb haben wir den Gesetzentwurf nachgebessert. Gegen Journalisten kann nun nicht ohne weiteres mehr ermittelt werden. Denn wir haben erreicht, dass es einen Tatbestandsausschluss gibt, der eine Ausnahme zu den Handlungsverboten in diesem Gesetz schafft. Außerdem begründet normales journalistisches Handeln keine Beihilfestrafbarkeit mehr.

Wichtig ist uns, dass die Betriebsräte ihre Arbeit machen können. Deshalb war es uns ein großes Anliegen, dass sie durch einen ausufernden Geschäftsgeheimnisbegriff, den wir nun geändert haben, nicht zu Unrecht darin eingeschränkt werden. Gleiches gilt für die nunmehr aufgenommene Vorrangregelung, die klarstellt, dass das Arbeitsrecht und die Mitbestimmung Vorrang gegenüber dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen besitzen.

Auf dieses Gesetz und die Änderungen, die der Bundestag beschlossen hat, können wir als Parlamentarier mit Recht stolz sein."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. März 2019
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2019

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