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RECHT/715: Twitter darf Meinungsfreiheit nicht beschränken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Juni 2019

Arbeitsgruppe: Digitale Agenda

Twitter darf Meinungsfreiheit nicht beschränken


Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher;
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:

Zwei Landgerichte haben in aktuellen Entscheidung klargestellt, dass auch soziale Netzwerke nicht nach Gutdünken eigene Regeln aufstellen und Accounts sperren dürfen. Die Grundrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit müssen berücksichtigt werden.

"Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidung und fordert Twitter auf, die Praxis der oft willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Sperrungen zu beenden und die Meinungsfreiheit zu wahren. Gleichzeitig muss Twitter ein schnelles und wirksames Beschwerdemanagement sicherstellen, damit sich Nutzerinnen und Nutzer gegen unzulässige Sperrungen zur Wehr setzen können. Die SPD-Bundestagsfraktion wird Vorschläge machen, wie die Betroffenenrechte gegen unzulässige Löschung oder Sperrung gestärkt werden können.

Mehrere Landgerichte haben in aktuellen Entscheidungen verfügt, dass es dem sozialen Netzwerk Twitter untersagt ist, den Account eines Twitter-Nutzers wegen einer zweifelsfrei zulässigen Meinungsäußerung zu sperren. Dabei hat beispielsweise das Landgericht Nürnberg-Fürth festgestellt, dass Twitter zwar ein 'virtuelles Hausrecht' auf der eigenen Plattform zustehe, dieses aber nicht grenzenlos ausgeübt werden könne. Die Befugnisse des Plattformbetreibers würden beschränkt durch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes, in diesem Kontext das Recht auf Meinungsfreiheit, die ebenfalls Berücksichtigung finden muss."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2019
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2019

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