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RECHT/717: Mietpreisbremse wird verlängert, zu viel gezahlte Miete kann zurückverlangt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. August 2019

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Mietpreisbremse wird verlängert, zu viel gezahlte Miete kann zurückverlangt werden


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

Im Koalitionsausschuss wurde gestern die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre beschlossen. Erstmals können die Mieterinnen und Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern. Das sind wichtige Verbesserungen, die wir durchgesetzt haben.

"Wir freuen uns, dass die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss wesentliche Verbesserungen für Mieter durchsetzen konnte.

So haben wir die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre erreicht. Mit dieser gesicherten Rechtsgrundlage sind die Bundesländer jetzt aufgerufen, die Mietpreisbremse umzusetzen und sie nicht wie etwa im schwarz-grünen Schleswig-Holstein abzuschaffen.

Künftig muss ein Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu viel bezahlte Miete rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahren zurückbezahlen und nicht wie heute ab dem Zeitpunkt der ersten Rüge. Damit lohnt es sich kaum noch für Vermieter darauf zu pokern, ob sich der Mieter überhaupt auf die Mietpreisbremse beruft. Mieter können jetzt überteuerte Wohnungen anmieten und dann noch zweieinhalb Jahre später die überzahlte Miete zurückfordern.

Der Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Damit werden zwei zusätzliche Jahre mit niedrigeren Mieten eingerechnet, was die ortsübliche Vergleichsmiete in Mietspiegeln als Maßstab zulässiger Mieterhöhungen senken wird.

Weil die Immobilienpreise nicht nur in Großstädten erheblich gestiegen sind, reduzieren wir die Maklerkosten für Immobilienkäufer. Meist beauftragte der Immobilienverkäufer den Makler, ließ aber dann den Käufer die Maklergebühren bezahlen. Damit ist jetzt Schluss: Bald werden die Maklergebühren hälftig von Käufer und Verkäufer getragen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Damit entlasten wir Immobilienkäufer.

Alle Maßnahmen wollen wir noch in diesem Jahr im Bundestag beschließen, damit der starke Anstieg der Mieten gestoppt wird."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. August 2019
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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