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RECHT/729: Verschärfung des Waffenrechts - Weniger Waffen, mehr Sicherheit


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. Dezember 2019

Arbeitsgruppen: Inneres

Verschärfung des Waffenrechts: Weniger Waffen - Mehr Sicherheit


Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:

Entwaffnung von Verfassungsfeinden und Verlässlichkeit für Verfassungsfreunde im Mittelpunkt: Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz soll die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Nach einer öffentlichen Sachverständigenanhörungen haben wir in intensiven Verhandlungen zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. In dieser Woche wird der geänderte Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag abschließend beraten.

"Das Gesetz erreicht mehr Sicherheit und setzt legale Waffenbesitzer wie Sportsschützen keinem Generalverdacht aus. Wir schaffen pragmatische, rechtssichere Lösungen für legale Waffenbesitzer.

Waffen dürfen nicht in falsche Hände geraten. Gleichzeitig sollen unzuverlässige Personen entwaffnet werden. Auf Vorschlag der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wird die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern eingeführt. Künftig reicht bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung aus, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen. Werden derartige Erkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt erlangt, müssen die Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden darüber unterrichten, so dass diese bereits erteilte Erlaubnisse aufheben können. Extremisten haben damit keinen Zugang zu Schusswaffen.

Künftig ist den Ländern die Einrichtung von Waffenverbotszonen zusätzlich an belebten öffentlichen Orten und vor Schulen oder Kitas möglich. In solchen Zonen ist das Mitführen von allen Messern mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern verboten. Durch eine präzise Ausnahmeregelung werden wir eine Ahndung alltäglicher Verhaltensweisen vermeiden.

Die Bundesregierung soll prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, gegen Straftäter ein Verbot des Umgangs mit Waffen zu verhängen, erweitert werden können. Der Verfolgungsdruck bei der Verbreitung von Anleitungen zur illegalen Herstellung von Schusswaffen muss ebenfalls erhöht werden.

Für Sportschützen gibt es Erleichterungen: Bedürfnisprüfungen hinsichtlich des Fortbestehens einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfolgen künftig nach fünf und nach zehn Jahren. Dabei müssen Sportschützen in den letzten beiden Jahren vor der Prüfung bestimmte Schießtrainings nachweisen: Mit einer erlaubnispflichtigen Waffe pro Waffengattung mindestens einmal im Quartal oder sechsmal verteilt über ein Jahr. Wie ursprünglich vorgesehen bleibt es dabei, dass nach zehn Jahren künftig die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ausreicht, um das Fortbestehen des Bedürfnisses zu begründen.

Die Schwerpunktänderungen setzen starke Akzente für mehr Sicherheit. Waffen gehören nicht in falsche Hände. Unbescholtene und zuverlässige Bürgerinnen und Bürger können somit unter klaren Vorgaben ihrem Schießsport, der Jagd und der Brauchtumspflege nachgehen."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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