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RECHT/731: Verbrennung von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafe stellen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Januar 2020

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Verbrennung von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafe stellen


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Der Deutsche Bundestag diskutiert am Mittwoch einen Vorschlag der Bundesregierung, durch welchen künftig die Verbrennung von Flaggen ausländischer Staaten und auch der EU-Flagge unter Strafe gestellt werden soll.

"Es ist unerträglich, wenn in Deutschland Flaggen von Staaten verbrannt werden. Das gilt insbesondere im Fall der israelischen Flagge. Vor dem Hintergrund der schrecklichen nationalsozialistischen Verbrechen dürfen wir nicht tatenlos dabei zusehen, wenn in Deutschland öffentlich israelische Flaggen oder jüdische Symbole zerstört oder beschädigt werden. Auch in anderen Staaten würde das Ansehen Deutschlands Schaden nehmen, wenn wir es zuließen, dass Flaggen verbrannt werden. Deshalb soll das öffentliche Verbrennen von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafe gestellt werden.

Im gleichen Gesetzesentwurf wollen wir die im Fall des Böhmermann-Gedichtes relevante Ermächtigung der Bundesregierung zur Durchführung von Strafverfahren aufgrund von Anzeigen ausländischer Staatsorgane beseitigen. Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung, um die Frage der Einleitung eines Strafverfahrens beurteilen zu können. Dazu bedarf es nicht der Ermächtigung der Bundesregierung. Diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Januar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2020

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