Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/1704: Gesetzentwurf zu Whistleblowing stärkt endlich die Rechte von mutigen Arbeitnehmern


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. Februar 2012

AG Arbeit und Soziales

Gesetzentwurf zu Whistleblowing stärkt endlich die Rechte von mutigen Arbeitnehmern


Anläßlich der Verabschiedung eines Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion zum besseren Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower) erklärt die Sprecherin für Arbeit und Soziales Anette Kramme:

Unsere Gesellschaft profitiert von mutigen Arbeitnehmern, die auf Gammelfleischskandale oder Notstände in Pflegeheimen hinweisen. Der Whistleblower selbst geht damit aber ein hohes Risiko ein und wird häufig wegen Geheimnisverrat gekündigt.

Es wird deshalb Zeit, daß die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich geregelt werden. Als SPD wollen wir eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umständen wen über Mißstände informieren darf.

Unser Gesetzentwurf beseitigt Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht für Hinweisgeber festlegt. Maßreglungen, "Mobbing" und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen sind künftig verboten. Flankierend und zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots stehen dem Hinweisgeber Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

Dieser rechtliche Schutz muß allerdings flankiert werden von einem gesellschaftlichen Klima, in dem Hinweisgeber nicht als Denunzianten verleumdet werden, sondern ihre Zivilcourage anerkannt wird.

Der Gesetzentwurf wird noch diese Woche in den Bundestag eingebracht und Thema einer Sachverständigenanhörung am 27. Februar sein.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 114 vom 7. Februar 2012
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2012