Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/1874: Leitantrag zur Flexi-Quote führt in die Irre


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. August 2012

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Leitantrag zur Flexi-Quote führt in die Irre



Zum Beschluss des CDU-Bundesvorstands zur Frauen-Flexi-Quote erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Der Leitantrag des CDU-Bundesvorstands zur freiwilligen Flexi-Quote ist eine Mogelpackung. Schon vor mehr als zehn Jahren haben sich die Unternehmen freiwillig verpflichtet, mehr Frauen in Führungspositionen aufzunehmen. Passiert ist praktisch nichts. Ein Drittel der 160 Unternehmen in den DAX-Indizes der Deutschen Börse hat keine einzige Frau in ihren Führungsgremien, weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat. Es ist ein Irrweg, wenn die CDU weiterhin auf eine freiwillige Quote setzt, deren Nichtbeachtung keine Folgen hat.

Den richtigen Weg weist die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen. Mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen müssen ab dem Jahr 2015 eine 40-Prozent-Quote in Vorständen und Aufsichtsräten einhalten. In einem ersten Schritt ab 2013 müssen Vorstände eine Quote von 20 Prozent und Aufsichtsräte eine Quote von 30 Prozent einhalten.

Für Unternehmen hat es nach unserem Konzept Konsequenzen, wenn sie die Führungsgremien nicht quotengerecht mit Frauen besetzen. Bleibt ein Unternehmen unter der Quote, bleiben Vorstandsstühle unbesetzt. Falls dadurch ein Vorstand nicht geschäftsführungs- und vertretungsbefugt ist, muss ein Gericht Vorstandsmitglieder bestellen - unter Beachtung der Quote. Ist ein Vorstand ein Jahr lang unterbesetzt, verliert er seine passive Vertretungsmacht. Diese übernimmt der Aufsichtsrat. Gelingt eine quotengerechte Besetzung der Aufsichtsräte nicht, müssen die für das unterrepräsentierte Geschlecht reservierten Stühle ebenfalls frei bleiben. Bleibt ein Aufsichtsrat ein Jahr lang unterbesetzt, verliert er seine Beschlussfähigkeit. Dann obliegt der Hauptversammlung die quotengerechte Vervollständigung. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen sowohl die Arbeitnehmerbank als auch die Aktionärsbank die Quote erfüllen.

Die Zeit drängt, denn 2013 werden viele Aufsichtsräte neu gewählt. Nur wenn vorher eine wirkungsvolle gesetzliche Regelung im Deutschen Bundestag verabschiedet wird, können viele kompetente Frauen neu in die Aufsichtsräte einziehen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 891 vom 28. August 2012
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2012