Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/1956: Die SPD-Rentenpolitik - Arbeit muss sich lohnen


SPD-Pressemitteilung 429/12 vom 24. November 2012

Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!

Der Parteikonvent hat heute den Antrag "Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!" einstimmig beschlossen.



Die SPD hat in ihrer Regierungszeit zwischen 1998 und 2009 dafür gesorgt, dass die gesetzliche Rentenversicherung die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland bleibt. Sie hat in dieser Zeit alle Angriffe von CDU und FDP zur Abschaffung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und zum völligen Umstieg auf eine privat finanzierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge abgewehrt. Angesichts der enormen Verluste vieler derartiger kapitalgedeckter Altersvorsorgesysteme während der Finanzkrise zeigt sich, wie wichtig es für die soziale Sicherheit vieler Rentnerinnen und Rentner war, dass die SPD an der gesetzlichen Rentenversicherung festgehalten hat.

Zugleich hat die SPD die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest für den demografischen Wandel gemacht. In wenigen Jahren wird die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten drastisch abnehmen, während die Rentenzugänge steigen. Die Generation der "Babyboomer" nähert sich dem Rentenalter, die Generation "Pillenknick" muss die sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Die von der SPD mitgetragenen Rentenreformen und der Ausbau privater Altersvorsorge als Ergänzung (und nicht als Ersatz wie von CDU und FDP gefordert) hatten vor allem das Ziel, die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Belastung junger Generationen nicht zu groß werden zu lassen. Beide Ziele wurden erreicht. Deshalb stellt die SPD diese Rentenreformen nicht in Frage.

Allerdings hat vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt Folgen für die Entwicklung der Renten:

Das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns, die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung und durch die fehlenden Angebote zur Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf sowie die Zunahme von Minijobs, unsicheren und schlecht bezahlten Leih- und Zeitarbeitsplätzen haben zu einem deutlichen Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Die Folge von Erwerbsarmut aber ist Altersarmut.

Die Leistungsanforderungen und Belastungen sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren gestiegen. Vor allem schwere körperliche Arbeit und Schichtarbeit zwingen schon heute Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, vor dem 65. Lebensjahr auszuscheiden und entsprechende Abschläge bei der Rente hinzunehmen. Für sie bedeutet die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 nichts anderes als eine weitere Kürzung ihrer Rente trotz jahrzehntelanger harter Arbeit.

Den von dieser Entwicklung betroffenen Menschen will die SPD helfen!

Dazu schlagen wir vor:


I. Bessere Löhne: Erwerbsarmut bekämpfen

Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen, denn ohne die Bekämpfung der Erwerbsarmut kann der Altersarmut nicht wirksam begegnet werden. Das Rentensystem kann nicht dauerhaft die während des Arbeitslebens entstandenen sozialen Ungerechtigkeiten am Ende des Arbeitslebens korrigieren.

Wir werden uns deshalb vor allem an den konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung Erwerbsarmut und prekärer Beschäftigung messen lassen. Am Anfang steht eine deutlich veränderte Arbeitsmarktpolitik mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und die Stärkung der Tarifbindung (Allgemeinverbindlichkeit) mit höheren Löhnen und Gehältern in Deutschland. Dazu gehört auch die Durchsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit", sowohl zwischen Leih- und Zeitarbeitnehmern und fest Angestellten, als auch zwischen Frauen und Männern. Außerdem die Regulierung der ausufernden Werkverträge und die Rückführung der Leih- und Zeitarbeit auf ihren originären Sinn als flexibles Instrument bei Auftragsspitzen eines Unternehmens und nicht - wie seit Jahren - zur Vernichtung regulärer Arbeitsplätze. Dafür müssen wir die sachgrundlose Befristung abschaffen und die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten garantieren.

Damit macht auch die Angleichung des Lohnniveaus in Deutschland größere Schritte. Die heute noch bestehende Lücke von zwanzig Prozent zwischen West - und Ostdeutschland kann so zur Hälfte geschlossen werden. So kommt auch die Angleichung der Renten in Ost und West voran.

Die Bekämpfung der Erwerbsarmut gelingt aber nicht allein durch die Lohnpolitik, sondern darüber hinaus muss es gelingen, die soziale und kulturelle Spaltung zu überwinden, um allen Menschen die Chance auf ein Arbeit und Einkommen zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem:

- Wirtschaftliches Wachstum sowie Erhalt und Ausbau von Industrie und produzierendem Gewerbe.

- Die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der deutschen Unternehmen (nur noch 25 Prozent der Betriebe bildet aus!).

- Bessere Bildung u.a. durch frühe Förderung und den Ausbau von Ganztagsschulen.

- Erhöhung der Frauenerwerbsquote und der Vollzeitbeschäftigung durch den flächendeckenden Ausbau von Kindertagesstätten.

- Bessere Einstiegs- und Aufstiegschancen in Ausbildung und Beruf für diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen bislang keine qualifizierte Berufsausbildung besitzen.


II. Arbeit muss sich lohnen: Altersarmut verhindern

Die Erwerbsarmut der Zukunft bekämpfen hilft allerdings denen nicht, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten unverschuldet lange Zeit arbeitslos waren oder in schlecht bezahlter Arbeit beschäftigt waren. Aber auch hier muss sich Arbeit im Alter lohnen und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung führen, die alle Menschen im Alter erhalten können.

Deshalb führt die SPD nach einer Regierungsübernahme 2013 parallel zu einem gesetzlichen Mindestlohn eine "Solidarrente" ein. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 Euro liegt.

Ihre Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 Euro durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt.

Zur Solidarrente zählt auch, familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung besser abzubilden. Wir wollen in angemessenem Umfang Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und so gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessern, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Pflege von Angehörigen soll sich wie Kindererziehungszeiten auf die Rentenhöhe auswirken. Zeiten von Erziehung und Pflege wollen wir in Ost und West gleich hoch bewerten.

Wir wollen zudem prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen sowie der Vermögensanrechnung aus dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können.

Viele Erwerbsbiographien in Ostdeutschland sind durch Niedrigeinkommen und lange Arbeitslosigkeit bestimmt. Die bessere Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit und die Rente nach Mindestentgeltpunkten bewerten diese Zeiten besser. Sie tragen den Lebensleistungen der Menschen in Ostdeutschland Rechnung, die von großen wirtschaftlichen Umbrüchen geprägt waren.

Die Einbeziehung der Selbständigen ohne obligatorische Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung reduziert das Risiko von Altersarmut dieses Personenkreises. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel die gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung auszubauen.


III. Brücken ins Rentenalter bauen

In einer immer differenzierteren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle Arbeitnehmer/innen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Nicht jeder Rentenzugang passt für alle, aber für alle muss es einen passenden Rentenzugang geben. Vor allem für diejenigen Berufsgruppen und Beschäftigten, die bereits heute aufgrund der Arbeitsbelastung oder aufgrund von Invalidität nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, wollen wir den Übergang ins Rentenalter ohne große Einkommensverluste ermöglichen. Insbesondere für Beschäftigte, die unter hohen Belastungen arbeiten müssen, wollen wir flexible Übergangsmöglichkeiten in die Rente schaffen. Diese Gruppe von Beschäftigten benötigt bereits vor dem Renteneintritt Angebote, um ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder aus dem Betrieb auszuscheiden, ohne Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu müssen.

Deshalb schlagen wir differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor:

- durch den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente;

- eine Verlängerung der Zurechnungszeit und eine bessere Bewertung der letzten Jahre;

- durch den abschlagsfreien Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Das bisherige frühest mögliche gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt davon unberührt.

- erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung;

- durch die Einführung der Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible Übergangsmodelle, bei denen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen Tarifverträge abgeschlossen werden können; Die Finanzierung erfolgt durch die Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Verzicht auf die bislang vorgesehene kurzfristige Absenkung der Beitragssätze und eine stetige Steigerung bis auf das im geltenden Rentenrecht vorgesehene Niveau von 22 Prozent (ähnlich dem Modell des DGB).

Die Arbeitswelt hat einen erheblichen Anteil an der Verursachung von Erwerbsminderung. Für die finanziellen Folgen für die gesetzliche Rentenversicherung bedarf es daher in Zukunft eines größeren Anteils der Arbeitgeber. Für uns hat die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt über Rehabilitationsmaßnahmen Priorität. Wir wollen das Reha-Budget ausweiten.

Deshalb wollen wir prüfen, ob für die Beiträge der Arbeitgeber in Anlehnung an die Beiträge der Berufsgenossenschaften (Gesetzliche Unfallversicherung) ein Bonus-Malus-System entwickelt werden kann, das Anreize für alters- und altengerechte Arbeitsplätze und die Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen schafft. Arbeitgeber, die in ausreichender Zahl altersgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und in ausreichendem Maß alternsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen, sollen dabei entlastet werden gegenüber Arbeitgebern, die dies nicht tun.


IV. Lebensstandard sichern - Betriebliche Altersversorgung ausbauen

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat bereits zu früheren Zeiten nicht immer ausgereicht, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu sichern. Insbesondere betriebliche Altersversorgungen auf der Basis von Tarifverträgen haben in vielen Wirtschaftsbranchen zusätzliche Sicherheit im Alter ermöglicht. Eine Stärkung und größere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge ist eine wünschenswerte Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung unter Wahrung des Besitzstandes bestehender Verträge. Um den jüngeren Berufsgenerationen keine zu großen Belastungen zuzumuten und die Arbeitskosten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht drastisch erhöhen zu müssen, wird die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft ergänzt werden müssen, um den Lebensstandard zu sichern.

Die SPD will diesen Beitrag zur Altersversorgung auf neue Füße stellen:

- Wir werden über das gesamte Spektrum aller Riester-Produkte für eine deutliche Verbesserung der Kostentransparenz und der Effizienz sorgen. Den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf werden wir sorgfältig prüfen. Wir wollen, dass für Riester-Produkte von den Anbietern auch Verträge ohne Abschlusskosten angeboten werden. Bei der Leistungshöhe setzen wir auf Sicherheit statt auf Risiko: Notwendig sind die Verwendung verbindlicher Sterbetafeln und eine Mindestverzinsung wie bei ungeförderten Lebensversicherungen.

- Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist aus unserer Sicht die beste Form der privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir wollen sie stärken und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch in den Regionen und Branchen in Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit aufgrund der geringen Tarifbindung in zu geringem Umfang genutzt wird. Zugleich muss die betriebliche Altersversorgung in Anlageformen erfolgen, die gegen Totalverlust und zu geringen Renditen an den Finanzmärkten geschützt sind. Deshalb sind verbindliche gesetzliche Regelungen nötig, die Sicherheit der Vermögen und Attraktivität der BAV gleichermaßen berücksichtigt.

- Bereits heute muss jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin auf Nachfrage ein Angebot zur betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht werden. Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin für jede/n Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten muss, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht selbst darauf verzichtet (Arbeitgeber-Obligatorium mit einer "Opt-Out-Regel" für den/die Arbeitnehmer/in). Für Arbeitgeber, die ein solches BAV Angebot nicht unterbreiten können, sollte eine wertgleiche Alternativoption über Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in bestehende Versorgungssysteme eröffnet werden.

Wir werden nach der Übernahme der Bundesregierung im Herbst 2013 Gespräche mit den Sozialpartnern über eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung aufnehmen. Zugleich werden wir in Gesprächen mit den Sozialpartnern entscheiden, ob es bei der bisherigen Förderung der betrieblichen Altersversorgung bleibt (Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung) oder ob sie auf eine neue steuerliche Förderung umgestellt werden soll.


V. Rentenniveau und Beitragsentwicklung

Die Entscheidungen zur nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung haben zur Folge, dass das derzeitige Rentenniveau (gemessen am Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben und vor Steuern) absinken kann.

Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität, die Ankoppelung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist. In diese Überprüfung sind auch die vorgeschlagenen Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. So werden realitätsnahe Festlegungen für den notwendigen Ausgleich zwischen einem maximal tolerierbaren Beitragssatz und einem lebensstandardsichernden Rentenniveau möglich.

Das Gesetz (SGB VI, Paragraph 154) schreibt ohnehin für das Jahr 2020 eine Überprüfung und geeignete Maßnahmen vor, wenn Beitragssatz und Sicherungsniveau von der geplanten Entwicklung abweichen und die durch die Förderung der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge erwartete ausreichende Verbreitung nicht erreicht wird.

Durch die eingebauten Dämpfungsfaktoren werden die Rentenanpassungen teilweise von der Nettolohnentwicklung abgekoppelt. Der darin enthaltene Dämpfungsfaktor unterstellt, dass alle Arbeitnehmer in vollem Umfang für die zusätzliche Altersvorsorge Aufwendungen haben. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Neben anderen denkbaren Instrumenten könnte die Veränderung oder Streichung des Dämpfungsfaktors ("Altersvorsorgeanteil/Riestertreppe") ein denkbarer Weg sein, um das Rentenniveau zu sichern.


VI. Rente mit 67

Es bleibt bei unserem Parteitagsbeschluss - der für das Jahr 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64- jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.


VII. Bundeseinheitliches Rentenbemessungssystem in Ost und West

Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen. Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit werden Unterschiede im Rentenrecht in Deutschland nicht mehr akzeptiert. Wir werden deshalb ein einheitliches Rentensystem für Ost und West bis 2020 schaffen.

Voraussetzung für die Angleichung der Renten sind Fortschritte bei der Angleichung der Löhne. Ein in Ost und West gleicher, gesetzlicher Mindestlohn, eine bessere Tarifbindung und ein höheres Lohnniveau werden in den ostdeutschen Ländern besonders wirksam werden und die derzeitige Lücke bei Löhnen und damit Rentenansprüchen weiter schließen.

Die vollständige Angleichung des Rentenwertes Ost an West wollen wir in Stufen bis 2020 erreichen. So nehmen auch die jetzigen Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland an der Angleichung teil.

Ab 2020 wird es bei der Rentenberechnung in Ost und West keine Unterschiede mehr geben. Damit wird der Aufwertungsfaktor für Löhne in Ostdeutschland abgeschafft. Mit der Solidarrente steht uns aber ein Mechanismus zur Verfügung, der niedrige Einkommen in Ost und West aufwertet. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut in ganz Deutschland.

In einem ersten Schritt werden wir sofort alle pauschal bewerteten Versicherungszeiten (Kindererziehungszeiten, Versicherungszeiten für pflegende Angehörige, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten für die Beschäftigung in Behindertenwerkstätten) einheitlich mit dem aktuellen Rentenwert West berechnen, wie es der Antrag der SPD- Bundestagsfraktion vorsieht.

Für Betroffene, die im Rentenrecht nicht lösbare Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht erfahren haben, müssen diese in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz abschließend geklärt und beseitigt werden. Für Härtefälle soll ein steuerfinanzierter Fonds eingerichtet werden, wie es der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vorsieht.

Es geht darum, eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der Beitragszahler und Rentner in West und Ost gleichermaßen wahrt. Die SPD mit ihren Grundwerten Gerechtigkeit und Solidarität muss der Motor einer öffentlichen Gerechtigkeitsdebatte sein, in der sowohl materielle Verhältnisse, als auch die emotionale Seite der Betroffenen berücksichtigt werden.


VIII. Finanzierung

Wir lehnen die von CDU/CSU und FDP beabsichtigte Senkung der Rentenbeiträge ab! Stattdessen empfehlen wir in Anlehnung an das vom DGB vorgeschlagene Modell den Aufbau einer Nachhaltigkeitsreserve, um daraus die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren sowie die Stabilisierung des Rentenniveaus zu finanzieren.

*

Quelle:
SPD-Pressemitteilung 429/12 vom 24. November 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2012