SPD-Pressemitteilung vom 5. Februar 2014
Elke Ferner: Augen vor weiblicher Genitalverstümmelung auch in Deutschland nicht verschließen - Strafrechtsreform muss wirken
Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Laut UNICEF sind jedes Jahr weltweit rund 3 Millionen Mädchen und Frauen in Gefahr, an ihren Genitalien beschnitten zu werden. Rund 125 Millionen haben diesen Eingriff bereits erlitten. Auch in Deutschland sind mehrere tausend Mädchen gefährdet, so TERRE DES FEMMES.
Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung und ihren Folgen zu schützen, geht uns alle an.
Vor wenigen Monaten, Ende September 2013, wurde das Strafgesetzbuch (StGB) geändert. Der § 226 StGB zur "Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien" trat in Kraft. Seitdem ist Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand, ein Verbrechen, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Die SPD stimmte dem Gesetzentwurf der damaligen schwarz-gelben Koalitionsfraktionen zu. Wir wollen darüber hinaus, dass die Genitalverstümmelung auch als Straftat in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen wird. Bis heute können Täter bei uns nicht vor Gericht gestellt werden, wenn die Tat in einem Land begangen wurde, in dem die Genitalverstümmelung keine Straftat ist. Die Strafrechtsänderung ist jetzt einige Monate in Kraft. Es ist wichtig, zu überprüfen, ob das Gesetz die beabsichtigte Wirkung zeigt.
Darüber hinaus fordert die ASF in ihrem Beschluss der letzten Bundeskonferenz, dass
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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 040/14 vom 5. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2014