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SOZIALES/2229: Augen vor weiblicher Genitalverstümmelung auch in Deutschland nicht verschließen


SPD-Pressemitteilung vom 5. Februar 2014

Elke Ferner: Augen vor weiblicher Genitalverstümmelung auch in Deutschland nicht verschließen - Strafrechtsreform muss wirken

Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:



Laut UNICEF sind jedes Jahr weltweit rund 3 Millionen Mädchen und Frauen in Gefahr, an ihren Genitalien beschnitten zu werden. Rund 125 Millionen haben diesen Eingriff bereits erlitten. Auch in Deutschland sind mehrere tausend Mädchen gefährdet, so TERRE DES FEMMES.

Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung und ihren Folgen zu schützen, geht uns alle an.

Vor wenigen Monaten, Ende September 2013, wurde das Strafgesetzbuch (StGB) geändert. Der § 226 StGB zur "Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien" trat in Kraft. Seitdem ist Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand, ein Verbrechen, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.

Die SPD stimmte dem Gesetzentwurf der damaligen schwarz-gelben Koalitionsfraktionen zu. Wir wollen darüber hinaus, dass die Genitalverstümmelung auch als Straftat in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen wird. Bis heute können Täter bei uns nicht vor Gericht gestellt werden, wenn die Tat in einem Land begangen wurde, in dem die Genitalverstümmelung keine Straftat ist. Die Strafrechtsänderung ist jetzt einige Monate in Kraft. Es ist wichtig, zu überprüfen, ob das Gesetz die beabsichtigte Wirkung zeigt.

Darüber hinaus fordert die ASF in ihrem Beschluss der letzten Bundeskonferenz, dass

  • Länder, in denen Genitalverstümmelung in einem nicht unerheblichen Ausmaß stattfindet, weder in Deutschland noch in der EU als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden;
  • weibliche Genitalverstümmelung in den medizinischen Diagnoseschlüssel und das Abrechnungssystem der Krankenkassen aufgenommen wird;
  • Strafverfolgungsbehörden, Polizei, Justiz sowie Ärzte und Ärztinnen über weibliche Genitalverstümmelung aufgeklärt und fortgebildet werden und mit geeigneten Kampagnen auch im öffentlichen Bewusstsein auf das Problem aufmerksam gemacht wird;
  • alle Kinder an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, die Untersuchung des Genitalbereiches in die Vorsorge einbezogen wird und eine Meldepflicht bei Feststellung einer bereits durchgeführten Genitalverstümmelung bei Minderjährigen eingeführt wird;
  • in den Bundesländern spezialisierte Beratungsstellen für Opfer und potenzielle Opfer neu geschaffen und finanziert bzw. in bereits vorhandenen Beratungsstellen um entsprechende Angebote ergänzt werden;
  • im Rahmen schulischer Bildung Genitalverstümmelung thematisiert und Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen unterrichtet wird;
  • Genitalverstümmelung im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit weiterhin konsequent thematisiert wird und Projekte, die der Abschaffung solcher Praktiken sowie der beruflichen Umorientierung gewerbsmäßiger "Beschneiderinnen" dienen, auch künftig vorrangig gefördert werden.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 040/14 vom 5. Februar 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2014