Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/2322: Leistungen für Opfer der Heimerziehung in der DDR gesichert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Juli 2014

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Leistungen für Opfer der Heimerziehung in der DDR gesichert



Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher;
Susann Rüthrich, zuständige Berichterstatterin:

Am 2. Juli 2015 wurde der Entwurf für den Bundeshaushalt 2015 im Kabinett beschlossen. Darin enthalten ist die Finanzierung von Leistungen für Opfer der Heimerziehung in der DDR. Die Mittel dafür waren Ende 2013 aufgebraucht und wurden in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und ostdeutschen Bundesländern deutlich finanziell aufgestockt.

"In Heimen in der DDR erlitten Kinder und Jugendliche oftmals großes Leid und massives Unrecht. Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass auch im kommenden Jahr aus dem "Fonds Heimerzeihung in der DDR" Hilfen für die Betroffenen geleistet werden können. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 einen Entwurf für einen Bundeshaushalt für das Jahr 2015 beschlossen, der eine entsprechende Mittelzuweisung vorsieht.

Betroffene Personen erhalten aus dem Fonds sowohl Sachleistungen zur Linderung von Folgeschäden aus der Heimerziehung als auch Rentenersatzleistungen. Darüber hinaus helfen die Anlauf- und Beratungsstellen bei der Aufarbeitung der persönlichen Biografie und bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote.

Die Hilfeleistungen müssen von den Betroffenen bis spätestens 30. September 2014 beantragt werden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 440 vom 2. Juli 2014
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014