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SOZIALES/2420: Rückwirkende Erhöhung des Kinderfreibetrages notwendig


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Mai 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Sachverständige: Rückwirkende Erhöhung des Kinderfreibetrages notwendig


Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, des Kindergelds und Kinderzuschlags liegt ein umfassendes Paket zur Familienförderung vor. Auch die von der SPD geforderte Entlastung der Alleinerziehenden soll berücksichtigt werden. Zudem wurde in der heute stattgefundenen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf die Forderung der SPD nach der rückwirkenden Erhöhung des Kinderfreibetrags und Kindergeldes für 2014 unterstützt.

"Das von der Bundesregierung vorgelegte Familienpaket zur Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag wurde von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses begrüßt. Ausdrückliche Unterstützung erfuhr die noch beabsichtigte Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, den die SPD mit in das Paket verhandelt hat. Eine Erhöhung des Entlastungsbetrages soll nach Auffassung der Sachverständigen bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015 vorgenommen werden, um eine schnellere und effektive Förderung zu erreichen.

Weiterhin bekräftigen die Sachverständigen unsere Auffassung, dass ein rückwirkender Anstieg des Kinderfreibetrags für 2014, wie es der 9. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vorgibt, verfassungsrechtlich geboten sei. Daraus leiten wir gleichzeitig eine Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2014 ab.

Ausdrücklich positiv wurde auch die geplante Korrektur des Einkommenssteuertarifs zum Abbau der Kalten Progression bewertet."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 382 vom 20. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2015

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